Seit 1991 sind die Mitgliedsbeiträge für bestehende Mitgliedschaften im Berliner Mieterverein nicht erhöht worden. Im Gegenteil: Der Großteil der Mitglieder konnte von einem im Jahre 2002 eingeführten Rabattsystem profitieren: Wer heute 15 volle Kalenderjahre Mitglied ist, bezahlt derzeit nicht mehr als 5 Euro Mitgliedsbeitrag monatlich. Seit dem 1. Januar 2002 beträgt der Mitgliedsbeitrag für Neumitglieder 7,50 Euro im Monat. Doch wegen der Rabatte, des ansteigenden Teils an Sozialbeiträgen und der Vergünstigung für Mietergemeinschaften erhält der Mieterverein für seine Leistungen pro Mitglied im Schnitt pro Monat nur 5,82 Euro (im Jahr 2013).
Zum 1. Januar 2015 muss der Berliner Mieterverein die Mitgliedsbeiträge anheben. Zwei wesentliche Gründe liegen für die Erhöhung vor:
Die für alle Mitglieder des Berliner Mietervereins bestehende Prozesskostenrechtschutzversicherung erhöht zum 1. Januar 2015 die Prämien erheblich. Die Prozesskostenversicherung ist sinnvoll, damit die Mitglieder im Ernstfall vor den Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung geschützt sind. Der Berliner Mieterverein zahlt für diesen Schutz der Mitglieder an den Versicherer (Deutsche Mieterbund RechtsschutzversicherungsAG) pro Mitglied eine Prämie. Diese Prämie steigt erheblich an, nachdem sie 17 Jahre lang – seit 1998 – konstant geblieben war.
Als Gründe führt der Versicherer an, dass der Schadensdurchschnitt von 1998 bis 2012 um 40 Prozent angestiegen ist. Die Streitwerte sind angestiegen durch die verstärkte Neigung der Richter zu Vergleichen und durch vermehrte Sachverständigengutachten. Die Rechtsanwaltsvergütungen stiegen in den Jahren 2005 und 2013 an. Konnten die dadurch entstandenen höheren Kosten eine ganze Weile durch eine bundesweit gesunkene Zahl von Streitfällen kompensiert werden, so ist dies seit einigen Jahren nicht mehr der Fall. Die Prämie steigt deshalb zum 1. Januar 2015 um 24,6 Prozent und ist mit einer Leistungssteigerung – unter anderem einer Erhöhung der Deckungssumme – verbunden.
Zum Vergleich: Von 1998 bis 2012 stiegen die Prämien für Rechtsschutzversicherungen in der allgemeinen Versicherungswirtschaft um insgesamt 54,2 Prozent an. Auch der Selbstbehalt, der fällig wird, wenn Gerichtsverfahren mit Kosten für das Mitglied abgeschlossen werden, erhöht sich erheblich. Dieser Selbstbehalt wird aber weiter – wie in der Vergangenheit auch – vom Mieterverein getragen und nicht vom betreffenden Mitglied.
Der finanzielle Mehrbedarf des Mietervereins beträgt aus der Prämienerhöhung der Rechtsschutzversicherung, je nach Schadensquote, zwischen 685 000 und 810 000 Euro im Jahr. Das ist aus den bisherigen Mitgliedsbeiträgen nicht zu finanzieren.
Trotz Einsparungen und Mitgliederzuwachs sind die Mehrkosten beziehungsweise die Preissteigerungen seit 1991 nicht mehr mit den bisherigen Mitgliedsbeiträgen zu bewältigen. Weitere Kosten stehen ins Haus, um auch zukünftig eine qualitativ gute Beratung anbieten zu können.
Im Zeitraum von der letzten Beitragserhöhung bis heute wurde das Beratungsangebot enorm ausgeweitet. Mehrere Beratungszentren mit einem Beratungsangebot an sechs Tagen in der Woche wurden in acht Stadtteilen eingerichtet. Bedingt durch den Zuwachs an Mitgliedern und Mitarbeitern ist die Geschäftsstelle in neue Räume umgezogen. Dadurch haben sich zum Beispiel die Mietkosten nahezu verdoppelt. Und um 10 000 Neumitglieder jährlich begrüßen zu können, muss der Mieterverein auch einen deutlich höheren Werbeaufwand betreiben.
Der Beirat des Berliner Mietervereins hat deshalb am 6. Oktober 2014 auf Antrag des Vorstandes beschlossen, die Mitgliedsbeiträge für Wohnmietverhältnisse ab 1. Januar 2015 wie folgt zu ändern:
- Für die Beitragsgruppen mit Sozialbeitrag erhöht sich der monatliche Beitrag um 1 Euro beziehungsweise um 12 Euro im Jahr. Der Jahresbeitrag – auch für Neubeitritte – beträgt nun ab 1. Januar 2015 54 Euro jährlich. Der Sozialbeitrag wird bei entsprechendem Antrag und Nachweis für Geringverdiener gewährt (Studenten und andere Auszubildende, Arbeitslose, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger, Rentner mit niedrigen Renten).
- Für alle anderen Beitragsgruppen wird der Mitgliedsbeitrag um 1,50 Euro im Monat beziehungsweise 18 Euro im Jahr erhöht. Der jährliche Normalbeitrag – auch für Neubeitritte – beträgt ab 1. Januar 2015 108 Euro. Die bisherigen Rabatte bleiben bestehen.
- Die Kosten für die sonstigen Gebühren (Aufnahmegebühr, Mahngebühren, Einwohnermeldeamtsanfrage, Bankretourengebühr) werden nicht verändert.
MieterMagazin 11/14
02.06.2018