Ab sofort gibt es öffentliche Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, die die Wohnung altersgerechter und gleichzeitig einbruchssicherer machen. Anspruchsberechtigt sind Eigentümer und Mieter. Eine Altersvorgabe gibt es nicht, auch junge Familien können die Gelder bekommen.
Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ der KfW („Kreditanstalt für Wiederaufbau“) existiert schon seit fünf Jahren. Neu ist, dass Maßnahmen wie der Einbau einer bodengleichen Dusche oder die Beseitigung von Schwellen kombiniert werden können mit Umbauten, die die Sicherheit erhöhen. Eigentümer können außerdem Zuschüsse zur energetischen Gebäudesanierung beantragen. Dadurch, so Bundesbauministerin Barbara Hendricks, werden drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: die Wohnung wird barrierefreier, sicherer und energieeffizienter. Wenn die Immobilie nur einmal zur Baustelle wird, würden zudem Kosten gespart.
Für die zum 1. Oktober 2014 eingeführte Zuschussvariante stellt der Bund bis 2018 insgesamt 54 Millionen Euro zur Verfügung. Finanziert werden bis zu 8 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 4000 Euro pro Wohnung.
Auf der Liste der förderfähigen Maßnahmen stehen beispielsweise der Einbau von einbruchshemmenden Fenstern und Türen, die Installation von Alarmanlagen oder Bewegungsmeldern sowie Systeme zur Überfallmeldung. Türspione, Videokameras und die Beleuchtung des Eingangsbereichs werden ebenfalls bezuschusst. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Maßnahmen mit einem barrierearmen Umbau der Wohnung kombiniert werden. Eine nachträgliche Förderung für bereits abgeschlossene Maßnahmen ist nicht möglich. Ausgenommen von der Förderung sind Pflege- und Altenwohnheime.
Wichtig für Mieter: Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Zustimmung des Vermieters vorliegt. Bei einer Ablehnung sollte man sich beim Berliner Mieterverein beraten lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Vermieter nämlich verpflichtet, solche Umbauten zu erlauben. Außerdem sollte man die Frage eines Rückbaus unbedingt schriftlich regeln.
Birgit Leiß
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Jeder Zweite ist offen für alternative Wohnformen im Alter
MieterMagazin 11/14
Die neue Förderung für Umbaumaßnahmen in der Wohnung können auch Familien in Anspruch nehmen
Foto: KfW
Beantragt werden kann der Zuschuss direkt bei der KfW:
Tel.: 0800 53 99 002 (Infocenter der KfW)
E-Mail: infocenter@kfw.de
Infos und Formulare unter:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/
Privatpersonen/index-2.html
02.01.2016