Auch wenn das Berliner Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum ein ziemlich kraftloses Instrument ist, müssen Betroffene längst nicht jede Nutzung in einem Wohngebiet hinnehmen. Das Bezirksamt Neukölln hat ein Hostel im Hinterhof eines Wohnhauses verboten und vom Oberverwaltungsgericht Recht bekommen.
Der Neuköllner Reuterkiez ist schon seit Längerem eine Kneipen- und Touristenmeile. Die Mieter der Weserstraße 207 hatten ab März die Party-Touristen sogar in ihrem Hinterhof. Dort eröffnete das „Fantastic Foxhole Hostel“ mit 33 Betten in vier Schlafsälen. Fortan konnten die Mieter nicht mehr bei offenem Fenster schlafen, denn rund um die Uhr haben sich die Gäste im Hof durch Partylärm, Türenknallen und Rollkofferrumpeln lautstark bemerkbar gemacht. Beschwerden beim Vermieter waren zwecklos. Dieser war mit dem Hostelbetreiber geschäftlich verbandelt. Fünf Mietparteien, die sich gewehrt hatten, bekamen sogar haltlose Kündigungen.
Das Hostel hatte ohne jegliche Genehmigung den Betrieb aufgenommen. Alarmiert von Mietern und der Nachbarschaftsinitiative Weserkiez untersagte der Bezirksbaustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) im April den Betrieb. Einen Widerspruch des Hostels wies das Verwaltungsgericht zurück, und auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am 29. August die Nutzungsuntersagung voll und ganz, Revision ausgeschlossen.
Trotzdem zeigte sich das Fantastic Foxhole uneinsichtig. Der Betreiber hat Ende September beim Bezirksamt beantragt, bis zu zwölf Gäste beherbergen zu können, und vermietete auch weiter ohne Genehmigung. Jochen Biedermanns Aufforderung, „den Betrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen“, war erfolglos. Deshalb ließ er am 9. Oktober das Hostel schließen und versiegeln. „Ich bedaure, dass wir zu diesem letzten Mittel greifen mussten, der Betreiber hat uns aber leider keine andere Wahl gelassen“, erklärt Jochen Biedermann. Die Weserkiez-Initiative erklärt zufrieden: „Kämpfen lohnt sich.“
Jens Sethmann
27.10.2017