Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 10/2019, Seite 21, Jens Sethmann:
„Berliner Mietendeckel – Fünfjährige Atempause nimmt Gestalt an“
Mietspiegel auf dem Opfertisch
Der Berliner Mieterverein hat immer für den Berliner Mietspiegel gekämpft. Für Hunderttausende Mieter in bestehenden Verträgen bedeutet der Mietspiegel wirksamen Schutz vor Mieterhöhungen. Mit Bestandsmieten im Zentrum Berlins um 6,70 Euro (Mittelfeld Mietspiegel) können alle gut leben. Warum unterstützt nun ausgerechnet der Berliner Mieterverein, dass für die kurzlebige populistische Trophäe „Mietendeckel“ der langjährig wirksame Mietspiegel geopfert wird? Die Mieter in der Berliner Innenstadt werden dank dieses Manövers „ihres Mietervereins“ bald doppelt so hohe Mieten zahlen. Der Berliner Mieterverein hätte die politische Macht und Pflicht, diesen Irrsinn zu stoppen. Stattdessen assistiert man Dilettanten.
M. Hardt per E-Mail
Das derzeitige Mietrecht bietet bei der Wiedervermietung eben gerade keinen hinreichenden Mieterschutz. Im Durchschnitt – so die einhelligen Analysen – werden 11 Euro pro Quadratmeter im Monat nettokalt verlangt. Das überfordert nicht nur Haushalte mit niedrigem Einkommen, von denen es ja bekanntermaßen in Berlin viele gibt. Auch bei „normalen“ Mieterhöhungen ist die Grenze der Belastung erreicht. Darauf hat der Mieterverein schon 2017 mit einer Analyse der Erhöhungen nach dem letzten Mietspiegel hingewiesen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist zudem sehr streitbefangen. Der Berliner Mieterverein führt deshalb für seine Mitglieder tausende Prozesse. Vermieter akzeptieren zudem vielfach den Mietspiegel nicht. Materiell bildet der Mietspiegel zunehmend auch die hohen Mieten bei Wiedervermietung ab. Das deutsche Mietpreisrecht ist strukturell überfordert bei angespannter Marktlage.
Warum die Mieter zukünftig doppelt so hohe Mieten zahlen sollen, erschließt sich nicht aus Ihrem Leserbrief. Selbst wenn der Mietendeckel gerichtlich scheitern würde, verbleibt der Berliner Mietspiegel 2019 als Obergrenze zumindest bei normalen Mieterhöhungen. Denn das Mietpreisrecht des BGB wird ja nicht aufgehoben, es tritt gewissermaßen in den Hintergrund.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 9/2019, Seite 22, Birgit Leiß:
„Nachbarschaftsinitiative Friedenau – Mission Hausrettung“
Parteizugehörigkeit nennen
Da ich häufiger im MieterMagazin lese, dass die zuständigen Bezirksstadträte eine Politik vertreten, die nicht im Mieterinteresse ist (Zitat: „nicht zielführende Hausbesetzung“ bei Leerstand in Friedenau) wäre es hilfreich, die Parteizugehörigkeit der entsprechenden Personen im Artikel mit Klammervermerk einzufügen. Somit bestände dann die Möglichkeit, bei den nächsten Kommunalwahlen die Parteien zu wählen, die eine mieterfreundliche Politik unterstützen.
W. Walter per E-Mail
21.10.2019