Mit einem Pilotprojekt soll für die Vermietung an Geflüchtete geworben werden – auch bei privaten Vermietern. Damit ist eines der Ergebnisse aus dem letzten Runden Tisch umgesetzt worden.
Der Runde Tisch „Alternativen zur öffentlichen Unterbringung Geflüchteter“ wurde 2018 initiiert. An ihm beteiligen sich mehr als 50 Akteure aus der Verwaltung, Vermieterverbänden, Flüchtlingsinitiativen und dem Jobcenter. Das Ziel: geflüchteten Menschen zu einer Mietwohnung zu verhelfen. Ein Baustein sind Integrationslotsen, die Wohnungssuchende bei der Bewerbung, der Wohnungsbesichtigung und beim Vertragsabschluss unterstützen.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat im Jahr 2019 insgesamt 1984 Asylsuchenden Wohnungen vermittelt, davon 677 Menschen in 362 Wohnungen über das Kontingent „Wohnungen für Flüchtlinge“. Nach diesem Kooperationsvertrag sollen die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften dem LAF jährlich insgesamt 275 Wohnungen zur Vermittlung an Asylsuchende anbieten. Diese Zahl wurde in den letzten Jahren deutlich überschritten. Von 2015 bis 2019 wurden statt der vereinbarten 1375 Wohnungen 1839 zur Verfügung gestellt.
Das Problem: Dieses Kontingent ist nur für Personen gedacht, die noch das Asylverfahren durchlaufen. Doch immer mehr Geflüchtete, die bereits anerkannt sind, müssen weiterhin in Unterkünften des LAF leben, weil sie keine andere Bleibe finden. Besonders schwer ist es für Familien mit mehreren Kindern. Gefordert wurde daher, diesen Bedarf bei Neubauvorhaben zu berücksichtigen.
Birgit Leiß
05.10.2023