Der Senat hat die Gelder für den Sozialen Wohnungsbau aufgestockt und neue Förderbestimmungen beschlossen. Der Berliner Mieterverein (BMV) warnt vor einer „Fehlförderung“.
Für das laufende Jahr hat der Senat die Fördersumme auf 233 Millionen Euro erhöht, 2023 stehen 340 Millionen Euro zur Verfügung. Der Löwenanteil fließt nach den neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2022) in das Fördermodell 1, mit dem Wohnungen entstehen, die zu einer Anfangsmiete von 6,60 Euro pro Quadratmeter (nettokalt) vergeben werden. Diese Wohnungen gehen zur Hälfte an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) unter der bundesweiten Einkommensgrenze – bei einem Einpersonenhaushalt liegt sie bei einem Jahreseinkommen von 12.000 Euro. Die andere Hälfte geht an Haushalte, deren Einkommen bis zu 40 Prozent darüber liegen, also bei einer Person bis 16.800 Euro.
Das Fördermodell 2 richtet sich an mittlere Einkommensgruppen, die bis zu 80 Prozent über dem Bundes-WBS liegen: Single-Haushalte mit bis zu 21.600 Euro pro Jahr können damit Wohnungen zu 9 Euro pro Quadratmeter bekommen.
Der BMV kritisiert, dass die beiden Modelle nicht mehr gekoppelt sind. Bisher konnten Investoren nur dann Mittel aus dem Modell 2 erhalten, wenn sie im selben Bauvorhaben auch die Förderung für die untersten Einkommensgruppen nutzten. Wenn künftig die Investoren vorrangig das Modell mit den höheren Einstiegsmieten wählen, führe das dazu, „dass am Bedarf vorbei gebaut wird“, so BMV-Geschäftsführerin Hamann. Der Senat will eine Schieflage der Förderung dadurch vermeiden, dass für das mittlere Preissegment höchstens 20 Prozent des gesamten Förderbudgets zur Verfügung stehen.
Die Mietpreis- und Belegungsbindungen gelten weiterhin nur 30 Jahre lang, danach können die Eigentümer über die Wohnungen frei verfügen. „Die soziale Zwischennutzung wird mit Geschenken an die private Wohnungswirtschaft teuer erkauft und alte Fehler werden wiederholt“, bemängelt Ulrike Hamann.
Die neue Förderrichtlinie trat am 1. Oktober in Kraft und ist nur ein Jahr lang gültig. Bis zur nächsten Neufassung will der Senat einige grundsätzliche Probleme des Sozialen Wohnungsbaus klären.
Jens Sethmann
27.10.2022