In den nächsten zwei Jahren müssen Vermieterinnen und Vermieter einen hydraulischen Abgleich und andere Einstellungen vornehmen, damit Heizungsanlagen effizienter arbeiten. Das besagt eine bundesweite Verordnung, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist.
In Gebäuden mit sechs oder mehr Wohnungen, die eine Gas-Zentralheizung haben, müssen die Heizungen neu geregelt und überprüft werden. Das betrifft deutschlandweit rund sieben Millionen Wohnungen. Ein hydraulischer Abgleich soll Heizkosten sparen, indem der Druck in den Heizungsrohren so eingepegelt wird, dass er in allen Etagen gleich hoch ist. Dadurch kann die Temperatur des Heizkessels etwas verringert werden (hierzu auch unser Beitrag in Ausgabe 3/2022, Seite 21: „Hydraulischer Abgleich: Modernisierungszuschlag für die Beseitigung eines Mangels?“).
Die Wohnungswirtschaft kritisiert die Pflicht zum hydraulischen Abgleich als „aufwendig, teuer und dabei nahezu wirkungslos“, so Axel Gedaschko, Präsident des Verbands GdW. Seinen Berechnungen zufolge kostet die Maßnahme 1000 Euro pro Wohnung, bringe aber nur eine Energieeinsparung von maximal zwei bis drei Prozent. Das Geld würde den Wohnungsunternehmen für den Heizungsaustausch und die Umstellung auf Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke fehlen.
Im Gegensatz zum GdW werben die Anbieterfirmen mit Energie- und Kosteneinsparungen von circa 20 Prozent. In der Praxis sind die Erfolge sehr unterschiedlich. So klagten im vergangenen Winter mehrere Heimstaden-Mieterinnen und -Mieter darüber, dass nach einem hydraulischen Abgleich die Raumtemperatur trotz intensiven Heizens kaum noch 20 Grad erreichte.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Pflicht zur Optimierung der Heizanlagen, warnt jedoch davor, die Kosten den Mietern aufzubürden. „Die Grenze der Belastbarkeit ist längst überschritten“, sagt DMB-Direktorin Melanie Weber-Moritz. Aus ihrer Sicht sind die Kosten für einen Heizungscheck und für einen hydraulischen Abgleich weder als Betriebs- noch als Modernisierungskosten umlegbar.
Jens Sethmann
27.10.2022