Zum 1. Januar 2024 soll das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, kurz Wärmeplanungsgesetz, in Kraft treten. Doch während der Bundesrat für das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG oder „Heizungsgesetz“) inzwischen grünes Licht gegeben hat, sieht er für dessen „kleine Schwester“ Nachbesserungsbedarf.
Das Wärmeplanungsgesetz steht im engen Zusammenhang mit dem GEG. Es hat zwei Komponenten. Zum einen sieht es vor, dass vorhandene Fernwärmenetze bis 2030 zu mindestens 30 Prozent, bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden müssen. Zum zweiten werden die Kommunen verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Gemeinden unter 100.000 Einwohner:innen haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit, Großstädte bis zum 30. Juni 2026. Anhand dieser Bestandsanalyse können Hauseigentümer:innen dann entscheiden, ob sie ihr Haus an die Fernwärme anschließen lassen oder beispielsweise eine Wärmepumpe einbauen.
In einer Stellungnahme zum Entwurf hat der Bundesrat Ende September eine lange Liste von Änderungsvorschlägen vorgelegt. So werde das Potenzial kalter Wärmenetze (sogenannte Wärmenetze der 4. Generation) nicht ausreichend gewürdigt. Gefordert wird zudem eine frühzeitige Abstimmung der Wärmeplanung mit der Wohnungswirtschaft. Mehrere Länder haben sich zudem angesichts knapper personeller Ressourcen für längere Fristen ausgesprochen.
Der Deutsche Mieterbund und der Berliner Mieterverein kritisieren, dass Transparenzregelungen zur Preisgestaltung versäumt wurden. „Der springende Punkt ist, dass die Fernwärmeversorger quasi eine Monopolstellung haben, doch zu den völlig intransparenten Preisanpassungsklauseln schweigt der Gesetzentwurf“, kritisiert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des BMV. Aktuell hat Vattenfall wieder Preiserhöhungen angekündigt.
Birgit Leiß
26.10.2023