Vor einem halben Jahr berichtete das MieterMagazin über den Streit um eine Wohnung in der Schönfließer Straße in Prenzlauer Berg: Dort waren asbesthaltige Wandplatten verbaut worden, wovon ein Mieter erst durch Nachbarn erfahren hat. Da die Hausverwaltung, die „Erste Hanseatische Projektmanagement“ (EHP), nicht bereit war zu sanieren, wurde das Mietverhältnis aufgelöst.
Dieselbe Wohnung wurde zum 1. Juli nun an ein junges Paar neu vermietet, das aus ähnlichen Gründen beim Berliner Mieterverein vorsprach. „Die gleiche Geschichte wiederholt sich“, kommentiert Rechtsberaterin Marlies Lau verärgert. Sie kritisiert, dass der Hinweis im Mietvertrag, hauptsächlich in der Wand zwischen Küche und Bad sei in Zementplatten fest gebundenes Asbest verbaut, nicht ausreichend auf die Gesundheitsgefahren aufmerksam gemacht hätte. Dass solche durch einen normalen Gebrauch der Wohnung zu erwarten sind, ergab ein von den Mietern in Auftrag gegebenes Gutachten. „Wir haben Bodenbeläge herausgerissen und uns Gefahren ausgesetzt, von denen wir nichts wussten“, sagt die Mieterin und bezeichnet das Verhalten der Hausverwaltung als grob fahrlässig. Diese sieht das anders: „Die Mieter haben den Hinweis im Vertrag unterschrieben, ihnen ist ein Merkblatt zum Umgang mit Asbest ausgehändigt worden“, sagt Anja Ebens, Geschäftsführerin der EHP. „Zudem haben wir bei Messungen keine Fasern in der Raumluft festgestellt.“ Die neuen Mieter haben inzwischen fristlos gekündigt und auf eine Klage verzichtet, da die EHP schließlich bereit war, einen Teil der Auslagen zu erstatten.
Sabine Grepel
MieterMagazin 12/05
28.04.2013