Mieter von frei finanzierten Wohnungen können nicht direkt zur Kasse gebeten werden, wenn Vermieter mit Beiträgen für den Straßenausbau nach dem geplanten Straßenausbaubeitragsgesetz belastet werden.
Es gebe, so der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Hartmann Vetter, keine Rechtsgrundlage, die es für frei finanzierte Wohnungen ermögliche, Straßenausbaukosten auf den Mieter umzulegen. Lediglich bei Sozialwohnungen könnten solche Kosten im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung weitergegeben werden.
Wenn davon gesprochen wird, dass mittel- beziehungsweise langfristig die Vermieter die Kosten auf die Mieter abwälzen werden, so ist dies anders zu verstehen: Vermieter werden versuchen, die maximale Miete, die der Markt hergibt, zu erzielen. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt aber allein von der Situation auf dem Wohnungsmarkt ab.
Vetter warnt vor einer Stimmungsmache mit falschen Informationen. Immerhin gebe es in anderen Bundesländern seit Jahren derartige Gesetze. Gleichwohl wächst der Widerstand. Die Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus sind gegen den aktuellen Entwurf, in der Linkspartei wächst der Zweifel und der Bund Berliner Haus- und Grundbesitzervereine möchte eine andere Lastenverteilung. Die Belastung für den Straßenausbau auch der reinen Wohnstraßen soll auf alle Grundstückseigentümer in Berlin umgelegt werden, so Dieter Blümmel, Pressesprecher von „Haus und Grund“. Damit würden zwar die Belastungen für den Einzelnen reduziert, gerecht aber wäre es nicht, heißt es beim BMV. Denn vom Ausbau der betreffenden Straßen profitiert im Gegensatz zu Durchgangsstraßen tatsächlich nur ein jeweils sehr kleiner Teil der Bevölkerung.
hv/rw
MieterMagazin 12/05
Zur Verteilung der Straßenausbaubeiträge
gibt es unterschiedliche Meinungen in Berlin
Foto: Paul Glaser
28.04.2013