Nach monatelangem Tauziehen zwischen verschiedenen Bundesministerien gibt es nun offenbar eine Einigung in der Bundesregierung über die Ausgestaltung des Energieausweises. Wenn es nicht zu weiteren Störfeuern kommt, wird ab 2008 ein weiteres Instrument zur Transparenz des energetischen Zustands von Wohngebäuden vorhanden sein.
Mit einer Überarbeitung der Energieeinsparverordnung sollen 2007 auch die näheren Bestimmungen über den Energieausweis beschlossen werden. Gleichwohl hat die Bundesregierung aber nun Eckpunkte für die Einführung festgelegt. Danach ist der Ausweis ab 1. Januar 2008 bei Anmietung oder Kauf einer Wohnimmobilie den Mietern oder Erwerbern durch den Vermieter beziehungsweise Verkäufer vorzulegen, so zumindest sieht es die EU-Richtlinie 2002/91 vor, an deren Umsetzung die Bundesregierung nun schon solange herumdoktert. Auch der Streit darüber, ob der Ausweis auf Basis eines rechnerischen Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellt wird, scheint zumindest im Moment entschieden, wenn auch nicht zur vollen Zufriedenheit des Berliner Mietervereins.
Die für die Vermieter teureren Bedarfsausweise sollen nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, verpflichtend sein. Eine Wahlfreiheit über Bedarf und Verbrauch besteht bei allen größeren Wohngebäuden oder Gebäuden, die das Niveau der Ersten Wärmeschutzverordnung erfüllen. Wahlfreiheit besteht auch für die Schnellstarter, die den Ausweis zwischen der Verabschiedung der Verordnung und dem Wirksamwerden ab Januar 2006 erstellen. Mit dieser Regelung kommt die Bundesregierung hauptsächlich den Wünschen der Wohnungswirtschaft nach.
Verbrauchsausweise sind für den Mieter besser kontrollierbar, weil die Werte auch mit zukünftigen Heizkostenabrechnungen verglichen werden können. Die Qualität des Ausweises würde aber bei Leerstand und bei Gebäuden mit unter sieben Wohnungen wegen des starken Nutzereinflusses leiden, so die Ergebnisse einer Untersuchung der TU Berlin. Ohne Nachteil, so Reiner Wild, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, könnte der Wert der Verbrauchsausweise erhöht werden, indem für alle Wohngebäude unter sieben Wohneinheiten, errichtet vor 1995 (beziehungsweise Anwendung der Wärmeschutzverordnung) der Bedarfsausweis zur Pflicht würde. Entscheidend für den Erfolg der Energieausweise sind letztendlich aber nicht diese Details der Ausgestaltung. Am Markt wird viel wichtiger sein, dass der Ausweis auch wirklich vorgelegt wird und nicht, wie es der alte Entwurf des Bundesbauministeriums vorsieht, auf Verlangen beim Vermieter oder Verkäufer einsehbar ist. Sollte sich letzteres durchsetzen, so Wild, dann würden die ehrgeizigen Erwartungen, die an dieses Instrument geknüpft sind, ganz sicher enttäuscht und dem Klimaschutz einmal mehr ein Bärendienst erwiesen. Außerdem sollte der Energieausweis einfach und verständlich sein, was mit einer Klassenaufteilung, wie sie bei Waschmaschinen oder Kühlschränken schon lange bekannt ist, erreicht wird.
MM
MieterMagazin 12/06
Wieviel Energie braucht eine Wohnung? Der Energiepass wird Transparenz schaffen
Foto: Sunbeam GmbH
23.04.2013