Manchmal nützt öffentlicher Protest eben doch. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat sein Gesetzesvorhaben zur Einführung von „Real Estate Investment Trusts“ (REITs) entscheidend abgeändert: Bestehende Wohnungen bleiben für diese börsennotierten Immobilien-Aktiengesellschaften weitgehend tabu.
Nach dem Gesetzentwurf, der im November von der Bundesregierung beschlossen wurde, bleiben reine Wohnungsbestände von der Aufnahme in REITs ausgeschlossen. Vor dem 1. Januar 2007 erbaute Immobilien, die überwiegend Wohnzwecken dienen, können nicht in einen solchen Trust eingebracht werden. REITs sind steuerbegünstigte Aktiengesellschaften, die allein mit Immobilien handeln. Sie sind in mehreren westlichen Ländern bereits üblich. Durch die Einführung dieser Unternehmensform will Steinbrück auch in Deutschland Investitionen in Immobilien erleichtern. Ursprünglich wollte er mit den REITs auch verhindern, dass weiterhin große Wohnungsbestände von Private-Equity-Fonds, den Heuschrecken, aufgekauft werden. Diese ausländischen Fonds zahlen in Deutschland keine Steuern.
Mit der Ausklammerung von Mietwohnimmobilien folgt Steinbrück den Bedenken aus der SPD und nicht zuletzt auch der Kritik des DMB. Durch börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften, so der Mieterbund, würden die Spekulationen mit Wohnungsunternehmen und -beständen weiter angeheizt werden. Der Renditedruck würde sich vergrößern, die Zeche müssten die Mieter zahlen.
Der DMB begrüßt den Umschwung in der Bundesregierung, warnt aber auch davor, weitere Ausnahmen und Schlupflöcher zuzulassen. „Es muss garantiert sein, dass auch Mischimmobilien mit einem Wohnungsanteil von mehr als 50 Prozent nicht in REITs einbezogen werden“, mahnt Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips. „Die Ausnahmeregelung muss die Ausnahme bleiben. Sie darf nicht dazu führen, dass Wohnungsbestände durch die Hintertür für REITs mobilisiert werden.“
Jens Sethmann
MieterMagazin 12/06
REITs mit reinen Wohnimmobilien wird es nicht geben
Foto: Jens Sethmann
23.04.2013