Normalerweise zahlt der Mieter die Miete allmonatlich per Überweisung, zumeist durch einen Dauerauftrag. Dabei ist unbedingt der Zahlungszweck anzugeben. Problematisch wird eine nicht näher bestimmte Zahlung nämlich dann, wenn der Mieter die Miete zum Beispiel wegen erheblicher Mängel mindert oder wegen bestehender Regressansprüche aufrechnen will.
Damit gegenüber dem Vermieter ganz klar ist, wofür die monatliche Zahlung bestimmt ist, muss jede Einzelüberweisung den betreffenden Monat benennen („Miete für 10/07“). Beim Dauerauftrag sollte die Formulierung: „Miete für den laufenden Monat“ im Buchungstext erscheinen. Sonst besteht das Risiko, dass der Vermieter die Zahlungen einfach auf seiner Meinung nach bestehende Rückstände zum Beispiel aufgrund einer Mietminderung verrechnet, mit der Folge, dass dann die aktuelle Miete als (teilweise oder vollständig) nicht gezahlt gilt und das Mietverhältnis möglicherweise gefährdet ist. Auch ist der Nachweis, dass Rückforderungsansprüche des Vermieters wegen angeblich unzulässiger Mietminderung inzwischen verjährt sind, sehr schwierig, wenn nicht gar ausgeschlossen.
mr
MieterMagazin 12/07
08.04.2016