Ein Mieter ist grundsätzlich berechtigt, den Balkon der Wohnung mit einer Außensteckdose für Strom zu versehen.
So entschied das Amtsgericht Hamburg. Voraussetzung sei aber, dass die Außensteckdose fachgerecht installiert wird, damit keine Gefahren für das Mietobjekt von ihr ausgehen. Der fachgerechte Einbau der Steckdose sei genehmigungsfrei beziehungsweise dem Mieter stünde zumindest ein Anspruch auf Genehmigung zu, den er dem Anspruch des Vermieters auf Beseitigung entgegenhalten könne.
mac
AG Hamburg vom 18. Oktober 2006 – 39 a C 118/05 –
MieterMagazin 12/07
21.12.2016