Dem MieterMagazin wurde vom Berliner Landgericht eine sorgfältige journalistische Recherche attestiert. Eine Hausverwaltung, die wegen der kritischen Berichterstattung über überhöhte Betriebskosten gar um ihre Kreditwürdigkeit bangte, ging vor Gericht sang- und klanglos unter.
Das MieterMagazin hatte in seiner Ausgabe 6/06 unter der Überschrift „Doppelt kassiert sich besser“ über die dubiosen Abrechnungspraktiken der Firma „Mendis Immobilien“ berichtet. Wegen falscher Behauptungen, die einem Boykottaufruf gleichkämen, verlangte die Firma daraufhin vom Berliner Mieterverein (BMV) eine Unterlassungserklärung. Nachdem bereits das Amtsgericht Mitte die Klage in vollem Umfang zurückgewiesen hatte, wurde der Streit nun vom Landgericht rechtskräftig zugunsten des BMV entschieden (Landgericht Berlin, 6. September 2007 – 27 S 4/07).
„Juristisch interessant ist die Begründung“, so Rechtsanwalt Christoph Müller, der den BMV vertreten hat. Während die Erstinstanz Formulierungen wie „wundersame Verdoppelung“ als zulässige Werturteile einstufte, ging das Landgericht im Wesentlichen davon aus, dass es sich um Tatsachenbehauptungen handelt. Diese müssen aber überprüfbar sein. „Das Gericht hat ganz klar festgestellt, dass genügend Fakten zusammengetragen wurden, die diese Behauptungen belegen“, erklärt Müller. Dass diese Tatsachen im Artikel mit wertenden Zusätzen wie „kräftiger Aufschlag“ versehen sind, ändere nichts daran, dass ein beweisbarer, tatsächlicher Vorgang beschrieben ist, so das Gericht in seiner Begründung. Dass überhöhte Abrechnungen von Reinigungskosten durch Mendis Immobilien vorgelegen haben, ist inzwischen mehrfach gerichtlich bestätigt worden.
bl
MieterMagazin 12/07
Erfolgreich gegen „Mendis Immobilien“: MieterMagazin-Anwalt Christoph Müller
Foto: Christian Muhrbeck
Das Urteil und seine Begründung finden Sie in den Mietrechtlichen Mitteilungen unter
www.berliner-mieterverein.de/recht.
15.07.2013