Die Bundesregierung hat kürzlich eine neue Heizkostenverordnung beschlossen, um Wohnungsnutzer zur sparsameren Verwendung von Energie für Heizung und Warmwasser anzuhalten. Der Berliner Mieterverein (BMV) bemängelt das halbherzige Ergebnis.
Der Berliner Mieterverein hält die geschaffenen Anreize für wenig Erfolg versprechend und den Einspareffekt bei Heiz- und Warmwasserkosten für gering. Die Heizkostenabrechnung bei zentral beheizten Wohngebäuden ist nach wie vor die einzig verwertbare Analyse über Verbrauch und Kosten für Wohnungsnutzer. Doch die bleibt weitgehend unberücksichtigt, um Mietern und Wohnungsnutzern Anregungen für einen sparsameren Umgang mit Energie zu unterbreiten. „Mit der neuen Heizkostenverordnung wurde die Chance verpasst, über die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu mehr Transparenz über Verbrauch und Kosten beizutragen“, kommentierte Reiner Wild, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins.
Statt Synergieeffekte der Abrechnung zu nutzen, bläht die Bundesregierung die Kostenseite unnötig auf. Zukünftig wird der Katalog der umlagefähigen Kosten um die Abwälzung der Verbrauchsanalyse erhöht. Dabei könnte schon heute ohne besonderen Aufwand über die Benennung der Verbrauchskennwerte für Heizung und Warmwasser ein Vergleichsmaßstab zu anderen Wohngebäuden geschaffen werden. Indem die Abweichung einzelner Nutzer vom Gebäudedurchschnittswert dargestellt wird, könnte jeder seinen persönlichen Verbrauch besser ins Verhältnis setzen. Sinnvoll wäre eine vereinheitlichte Begrifflichkeit und normierte Maßeinheiten des Verbrauchs in Kilowattstunden ebenso die Angabe von Energieträger, Energieversorgungsart und Energieverbrauch. Kosten würden für diese Veränderungen so gut wie gar nicht entstehen. All diese seit Jahren auf dem Tisch liegenden Änderungsvorschläge haben Bundesregierung und Bundesrat nicht aufgegriffen. „Wir sind nun gespannt, welche kostenträchtigen Verbrauchsanalysen die Messdienstfirmen den Vermietern anbieten werden“, so BMV-Vizegeschäftsführer Reiner Wild.
Messdiensten winkt ein neues Geschäft
In der neuen Heizkostenverordnung gibt es Festlegungen zur Mitteilung von Ableseergebnissen der Verbrauchserfassung. Danach soll dem Nutzer das Ergebnis der Ablesung in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Der Verordnungsgeber hält andererseits die Mitteilung für entbehrlich, wenn die Erfassungsgeräte eine Speicherfunktion haben. Sind Warmwasserzähler in der Wohnung eingebaut, ist eine Mitteilung über den Warmwasserverbrauch ebenfalls nicht erforderlich.
Über den Abrechnungsmaßstab soll nach dem Willen der Bundesregierung ein wichtiger Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden. Die Änderung des Abrechnungsmaßstabs, den der Vermieter ohnehin selbstständig festlegen darf, soll einfacher werden. In der neuen Heizkostenverordnung wird für bestimmte Gebäude der Verbrauchsanteil auch festgelegt: Wird in einem öl- oder gasbeheizten Wohngebäude, in dem die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 nicht erfüllt, so sind Heiz- und Warmwasserkosten zu 70 Prozent verbrauchsabhängig abzurechnen.
Sogenannte Passivhäuser, also Wohngebäude mit einem sehr geringen Heizwärmebedarf von weniger als 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, sind von der Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechung ausgenommen. Für sonstige Ausnahmen von der verbrauchsabhängigen Abrechnung bedarf es zukünftig keiner Zulassung mehr durch eine nach Landesrecht zuständige Behörde.
Die neue Heizkostenverordnung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Für Abrechnungszeiträume, die davor begonnen haben, ist die alte Verordnung weiter maßgebend.
mm
MieterMagazin 12/08
Der Berliner Mieterverein bezweifelt, dass die neue Heizkostenverordnung zu Energiespareffekten führen wird (hier: Heizkraftwerk in Mitte)
Foto: Rolf Schulten
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Streit um den verbrauchsabhängigen Anteil
Der Deutsche Mieterbund wie auch andere Experten halten den 70-prozentigen Verbrauchsanteil in energetisch schlechten Gebäuden für problematisch. Weil die Heizkosten im Verhältnis zu den Nebenkosten einen extrem hohen Anteil hätten, sei ein Umlagemaßstab von 70 zu 30 sinnvoll, meint dagegen die Bundesregierung. Unberücksichtigt lässt sie dabei, dass bei hohem Verbrauchsanteil in schlechten Gebäuden die Verteilungsgerechtigkeit weiter abnimmt.
mm
08.07.2013