Betr.: MieterMagazin 9/09, Seite 7, Rainer Bratfisch:
„Schimmelbefall: Mittel mit Langzeitwirkung“
Besprühen ist keine Lösung
Auch wenn Sie in der Einleitung auf die Warnung des Umweltbundesamtes verweisen, wirkt dieser Artikel mal wieder wie die Heiligsprechung eines neuen Allheilmittels. Statt hier dieses zu „bewerben“, wäre einfach mal der Auszug aus der oben zitierten Empfehlung des UBA zum Thema Schimmelpilzsanierung ohne Desinfektion zur Aufklärung sinnvoller gewesen. (www.umweltbundesamt.de). Deutlich hätte in Ihrem Artikel werden sollen, dass das Besprühen alleine kein Lösung sein kann und nicht jedes neue Mittel das Nonplusultra ist.
Die Entfernung und mechanische Reinigung aller Substanzen, auch der toten und inaktiven, ist die beste Methode zur effektiven Keimreduktion. Denn gerade von den toten und inaktiven Zellen geht weiterhin und zum Teil ein erhöhteres Risiko durch Allergene und Toxine aus. Darüber hinaus ist ein beständiges Klima und Sauberkeit an den exponierten Oberflächen die beste Prävention im Gegensatz zu diversen Mitteln, deren Langzeitwirkung auf Material und Mensch häufig nicht ausreichend untersucht wurde.
Und neben diesen Informationen, die im Fokus hätten stehen müssen, kann man dann gerne kurz einen Verweis auf neueste Forschungen an deutschen Hochschulen anbringen.
Chr. Meier-Wolff, 12209 Berlin
Die Stellungnahmen des Umweltbundesamtes und der BSS sind leider etwas weltfremd, weil sie von einer Identität von Gebäudeeigentümer und Nutzer ausgehen. In Wirklichkeit ist es aber den Nutzern, also hier den Mietern, gar nicht möglich, in kurzer Zeit zu einer grundlegenden Schimmelpilzbeseitigung zu kommen. Oft weigern sich Vermieter durch Schuldzuweisung an den Mieter („… lüftet nicht richtig“), den Schimmel zu beseitigen. Der Mieter hat in der Regel keinen Anspruch und keine finanziellen Mittel zur Ersatzvornahme. In der Praxis ist also die rasche Beseitigung nicht zu bekommen. Das man sich deshalb um eine vorübergehende Lösung durch Desinfektion kümmert, ist unseres Erachtens nachvollziehbar. Oder man müsste ausziehen, was wohl nur in Extremfällen sinnvoll wäre, schon wegen der hohen Kosten.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 10/09, Seite 28, Birgit Leiß:
„MieterMagazin-Service: Die Hausordnung – nur ein alter Zopf?“
Heikles Thema
Das Thema Kinderwagen im Hausflur ist, wie ich finde, sehr heikel. Ich verstehe ja, dass es schwierig ist, manchmal unmöglich, den Kinderwagen in höhere Etagen zu tragen, aber es kann doch auch nicht sein, das man mit eigenen Lasten nicht mehr durch den Hausflur kommt, weil ein Kinderwagen im Weg steht. Laut der Abbildung würde man nicht einmal an den Briefkasten kommen. Würde man den Kinderwagen beiseite schieben, hätte man gleich Ärger mit den Besitzern (alles schon erlebt!).
B. Greger, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 10/09, Seite 28, Birgit Leiß:
„MieterMagazin-Service: Die Hausordnung – nur ein alter Zopf?“
Mittagsruhe bei allen beliebt
Wer die Mittagsruhe abschaffen will, sollte sich vorher erst einmal schlau machen, bevor er so einen Unsinn schreibt. In unserem Haus wohnen 40 Mietparteien von Jung bis ganz Alt und auch mit kleinen Kindern. Komischerweise machen hier alle gerne Mittagsruhe. Selbst die Mieter, die berufstätig sind, lieben an den Wochenenden die Mittagsruhe.
In unserem Anwesen gibt es einen gastronomischen Betrieb – der freut sich über solch einen Artikel. Da kommen und gehen die Lieferanten dann, wann sie wollen. In unserer Hausordnung stehen noch immer Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und das finden wir auch gut so. Wir möchten nicht, dass das abgeschafft wird.
B. Schlicht, per E-Mail
MieterMagazin 12/09
27.11.2016