Auf den Kabelnetzbetreiber „Tele Columbus“ sind viele Kunden nicht gut zu sprechen. Häufige Preiserhöhungen und ein chaotischer Umgang mit geltenden Verträgen haben viele verärgert. Dagegen hilft offenbar nur eins: Hartnäckigkeit.
Seit über einem Jahr streiten sich die Mieter eines Hochhauses in Mitte mit der Tele Columbus. Hintergrund: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für sämtliche Mieter im Haus einen günstigen Zweijahresvertrag abgeschlossen, mit einem monatlichen Betrag von 5 Euro bis zum 30. November 2008. Trotz dieser Festpreisbindung verlangte die Tele Columbus bereits zum 1. Oktober 2008 eine Preiserhöhung auf 9,99 Euro. Auf die Widersprüche der Mieter reagierte man mit der Kündigung des Vertrags, noch dazu zu völlig unterschiedlichen Terminen. Einige sollten zum 31. Dezember 2008 aus dem Vertrag entlassen werden, andere zum 31. März und wieder andere erst zum 30. September 2009. „Auf unseren rechtsgültigen Vertrag wurde überhaupt nicht eingegangen“, berichtet Gisela U., die sich als Vorsitzende des Mieterbeirats um das Problem gekümmert hat. Ihr Eindruck: „Da weiß die eine Hand nicht, was die andere macht.“
Vor allem die älteren Mieter im Haus fühlten sich unter Druck gesetzt und einige gaben nach. Andere erhielten immer wieder Mahnschreiben, zum Teil wurde einfach weiter vom Konto abgebucht, obwohl die Einzugsermächtigung widerrufen worden war. Erst als sich der Mieterbeirat an die Redaktion „Die Jury hilft“ des Senders RBB wandte, bekamen die Mieter ihr Geld zurück.
Zwar räumte das Unternehmen schließlich einen „bedauerlichen Fehler“ ein, doch der Ärger ging weiter, als nach Ablauf der Preisbindung die nächsten „Preisanpassungen“ ins Haus flatterten. Unter Berufung auf das vertraglich vereinbarte Sonderkündigungsrecht bei einer mehr als 20-prozentigen Preiserhöhung kündigten viele Mieter. Reaktion der Tele Columbus: Die Erhöhung wurde zurückgenommen, also entfiel das Sonderkündigungsrecht. Nun könne man erst nach Ablauf von zwölf Monaten eine Kündigung des Vertrags akzeptieren. „Das ist einfach kein fairer Umgang“, empört sich Gisela U..
Juristisch nicht zu beanstanden, aber nicht gerade kundenfreundlich ist auch die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die vielen der 700000 Kunden in den vergangenen Monaten zuging. Sie wurde praktischerweise gleich mit einer Preiserhöhung verknüpft. Wer dem nicht widersprochen hat, weil er die Zuschrift möglicherweise für unwichtige Werbepost hielt, für den gilt nun die neue Kündigungsfrist von zwölf Monaten. „Das Problem ist, dass wir eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge und AGB haben, die wollen wir jetzt vereinheitlichen“, erklärt Unternehmenssprecher Hannes Lindhuber.
Birgit Leiß
MieterMagazin 12/09
Einen „fairen Umgang“ mahnt Mietersprecherin Gisela U. an
Foto: Sabine Münch
04.06.2013