Bei der ersten eigenen Wohnung ist meistens alles noch ganz einfach. Der Hausrat passt in einen Minitransporter. Was fehlt, wird nachgekauft und trägt Namen wie „Ivar“ oder „Billy“. Aber irgendwann wird das schlichte Holzregal durch ein Biedermeierschränkchen ausgetauscht und der vom Vermieter gestellte Herd durch ein Gerät mit Cerankochfeld ersetzt. Dann ist es Zeit für die erste Hausratversicherung.
Im vergangenen Jahr ergab eine Umfrage der Allensbacher Werbeträgeranalyse, dass keine andere freiwillige Versicherung in Deutschland so viele Versicherte hat wie die Hausratversicherung: 76,5 Prozent der Bevölkerung schützen so Mobiliar und ihre Wertsachen. Doch ein Hausstand verändert sich ständig und es werden neue, teure Anschaffungen gemacht. Bei der Hausratversicherung ist dann eine Aktualisierung der Police notwendig, denn viele Extras sind im Einzelfall nicht oder nur zum Teil versichert.
Eine Hausratversicherung bietet Schutz bei Schäden durch Einbruch, Raub und Vandalismus, Brand, Leitungswasser- und andere Rohrschäden, Schäden durch Frost, Sturm und Hagel sowie Blitzeinschläge. Tritt ein Schadensfall ein, kommt der Versicherer für die Wiederbeschaffung des Hausrates auf.
Ersetzt wird nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert. Geprüft wird auch, ob sich eine Renovierung oder Reparatur von Teppichen oder Mobiliar lohnt. Ein Feuer kann einen Totalschaden verursachen und die Wohnung vorübergehend unbewohnbar machen. Die Konditionen der regulären Hausratspolicen sehen oftmals vor, dass die Kosten für einen Aufenthalt in einem Hotel übernommen werden (meist 100 Tage in der Höhe eines festgelegten Tagessatzes). Auch Rückreisekosten aus dem Urlaub werden im Schadensfall übernommen. Die Kosten für eine kurzfristige Rückkehr aus dem Urlaub übernehmen viele Versicherer aber erst ab einer bestimmten Schadenssumme (zum Beispiel 1000 oder 5000 Euro).
Eine reguläre Hausratversicherung deckt schon eine Menge an Gefahren ab. Trotzdem liegt auch bei dieser Versicherung die Tücke im Detail. So gibt es etwa bei Blitzeinschlägen Entschädigungsgrenzen. Doch aufgrund des Klimawandels rechnet die Arbeitsgruppe „Blitz- und Überspannungsschäden“ im Gesamtverband der Versicherungswirtschaft künftig mit einer Zunahme solcher Schäden. Bei der Hausratversicherung sind Blitz- und Überspannungsschäden meist in einer Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme abgedeckt. Befinden sich aber teure elektronische Geräte wie ein Flachbildfernseher, ein Computer oder eine Stereoanlage im Haushalt, ist die Entschädigungssumme oft nicht ausreichend, um die defekten Geräte zu ersetzen. Es ist also zu prüfen, ob Überspannungsschäden gegen Aufschlag mitversichert werden sollten.
Wichtig ist auch die Frage, in welcher Höhe Wertsachen in der Wohnung versichert sind. Üblicherweise beträgt die Entschädigung für Bargeld, Schmuck, Edelmetalle oder Wertpapiere 20 Prozent der Versicherungssumme. Das ist aber nur dann der Fall, wenn sie gesichert aufbewahrt werden, zum Beispiel in einem Tresor. Wenn nicht, gibt es in den meisten Fällen weniger. Wer keine Zusatzversicherung abschließen möchte, kann als Alternative für die Urlaubszeit ein Bankschließfach mieten und die Wertsachen dort deponieren.
Alte DDR-Versicherungen nicht kündigen
Wer eine Hausratversicherung aus DDR-Zeiten hat, sollte sie nicht kündigen. Versicherungsverträge der sogenannten „Erweiterten Haushaltsversicherung“ sind mit einem umfangreichen Leistungspaket ausgestattet. So sind Ferienwohnungen und ihr Hausrat ebenfalls mitversichert.
Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung kann um diverse Komponenten erweitert werden. Am häufigsten wird das Fahrrad mitversichert. Meist ist es dann mit einem Prozent der Versicherungssumme versichert. Liegt diese bei insgesamt 50000 Euro, bekommt man im Schadensfall 500 Euro für ein neues Rad.
Zusatzschutz ist häufig sinnvoll
Wichtig ist zu wissen, wie Fahrräder in der Nacht untergebracht sein müssen. Bei vielen Versicherern findet die sogenannte Nachtklausel Anwendung. Dann ist das Fahrrad nur versichert, wenn es zwischen 22 und 6 Uhr in einem abgeschlossenen Raum abgestellt ist oder nachweislich in Gebrauch war. Wurde das Fahrrad im Hinterhof oder an einer Laterne auf der Straße angeschlossen, zahlt die Versicherung nicht. Eine Zusatzversicherung für das Fahrrad kann aufgrund der hohen Diebstahlsquote gerade in Berlin wichtig sein. „Meiner Erfahrung nach wird die Hausratversicherung am häufigsten in Anspruch genommen, wenn ein Fahrrad beschädigt oder gestohlen wurde“, sagt Versicherungsfachmann Michael Hubert, der eine Agentur in Kreuzberg hat. Ein zusätzlicher Schutz kann aber auch für einen Kinderwagen oder einen Rollator sinnvoll sein, der im Hausflur abgestellt ist. Ob sich eine Zusatzversicherung lohnt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Höhe des jährlichen Versicherungsbeitrags ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Aber zwei Dinge will jeder Versicherer für die Berechnung der Prämie wissen: Wie groß ist die Wohnung? Denn die Kosten richten sich zunächst nach deren Fläche. Und: Wo liegt die Wohnung, die versichert werden soll? In Großstädten ist das Einbruchsrisiko hoch. Es gibt Wohngegenden, die anhand von Einbruchsstatistiken als gefährlich und risikoreich eingestuft werden. Manche Versicherer haben danach das Bundesgebiet in Tarifzonen eingeteilt. Die jährliche Prämie kann dann schon mal das Doppelte im Vergleich zu einer als „sicher“ bewerteten Wohngegend betragen. Die Kriminalitätsstatistik für Berlin belegt, dass Wohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf am häufigsten von Einbrechern heimgesucht werden. Im Bezirk Mitte hingegen wird am seltensten eingebrochen.
Der Mieter hat bei Abschluss eines Mietvertrags keine Verpflichtung, eine Hausratversicherung oder auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies fordern jedoch manche Vermieter. „Das muss man nicht hinnehmen“, sagt Michael Roggenbrodt vom Berliner Mieterverein.
Nicht immer muss die eigene Versicherung bezahlen
Schäden, die durch das Auslaufen von Wasch- oder Spülmaschinen verursacht werden, können zum Streitfall werden. Und sogenannte Leitungswasser- und Rohrschäden sind in Berlin häufig: „Aufgrund des kalkhaltigen Wassers, das die Leitungen angreift, kommt es oft zu Rohrbrüchen.“ Setzt ein geplatzter Waschmaschinenschlauch die Wohnung unter Wasser, ist die Sachlage nicht immer eindeutig. Hat der Mieter die Wohnung verlassen, während die Maschine in Betrieb war, liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor. War er zum Zeitpunkt des Schadensfalls in der Wohnung, hätte er regelmäßig nach dem Rechten sehen müssen. Ob fahrlässiges Verhalten vorliegt, wird oft vor Gericht entschieden. Bei der Schadensregulierung kommt für beschädigte Möbel oder Teppiche die Hausratversicherung des Mieters auf. Bei Schäden am Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig.
Liegt im Haus oder in der Wohnung ein Mangel vor, muss der Mieter ihn dem Vermieter anzeigen. Denn alles, was im oder am Haus defekt ist, unterliegt der Instandsetzungspflicht des Vermieters. „Die Versicherung des Vermieters muss auch zahlen, wenn ein Verschulden oder ein Verzug vorliegt. Kommt der Vermieter einer Mängelmeldung nicht nach und entsteht dem Mieter dadurch ein Schaden, haftet seine Versicherung“, sagt Michael Roggenbrodt.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wenn sich zum Beispiel ein Einbrecher über eine geöffnete Terrassentür oder ein gekipptes Fenster Zutritt in die Wohnung verschaffte, konnte der Versicherer bislang von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen. Gelang es dem Versicherten nicht zu beweisen, dass er nur leicht fahrlässig gehandelt hatte, zahlte die Versicherung nichts. Nun wird nach einer sogenannten Quotelung die Schwere des Verschuldens ermittelt (§ 28 II VVG).
Michaela Müller
MieterMagazin 12/09
Der Versicherungswert sollte regelmäßig an denWert der Wohnungseinrichtung angepasst werden
Fotos: Kährs Parkett (oben),
Kerstin Zillmer (unten)
Kommt der Einbrecher über ein gekipptes Fenster ins Haus, wird ermittelt, wie viel Mitschuld den Wohnungsbesitzer trifft
Foto: Sabine Münch
Das Fahrrad muss gegen Diebstahl in der Regel extra versichert werden
Foto: Sabine Münch
Rat und Tat
Hausratversicherung regelmäßig überprüfen
Viele Versicherte schätzen den Wert ihres Hausrats zu hoch oder zu niedrig ein. Der Wert muss deshalb regelmäßig überprüft werden. Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass im Fall eines Totalschadens der gesamte Hausrat ersetzt wird. Um im Schadensfall eine Aufstellung des Hausrats und der Wertgegenstände parat zu haben, ist es von Vorteil, ihn regelmäßig durch Fotografieren zu dokumentieren.
mm
Rat und Tat
Was kostet eine Hausratversicherung?
Die einfachste Variante ist, den Hausrat pauschal zu versichern. Das heißt, der Wert des Hausrats wird über die Quadratmeterzahl der Wohnung bestimmt. Pro Quadratmeter können etwa 650 Euro angesetzt werden. Der Hausrat einer 85 Quadratmeter großen Wohnung ist somit mit 55.250 Euro versichert. Es ist allerdings zu prüfen, ob der Hausrat damit auch entsprechend abgesichert ist und keine Über- oder Unterversicherung vorliegt.
mm
05.06.2013