Betr.: MieterMagazin 11/2010, Seite 6, Rainer Bratfisch:
„Rauchmelder – Besser nicht auf den Staat warten“
Rauchmelder in Meck-Pom Pflicht
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Mieterbundes hat darauf hingewiesen, dass in Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 48 Abs. 4 der Landesbauordnung der Einbau von Rauchmeldern auch in Bestandswohnungen bis zum 31. Dezember 2009 verpflichtend wurde und nicht wie summarisch dargestellt bis 2014.
Betr.: MieterMagazin 10/2010, Seite 19, Elke Koepping:
„Erstes Berliner Mietshaus in Passivbauweise – Öko-Traum zum Mieten“
Kurze Freude
Die Freude über Ihren Artikel zum das Passivhausprojekt währte leider nicht lange – gerade so lange, bis ich mir die Wohnungsangebote im Internet angesehen hatte. Die Wohnnebenkosten der dort angepriesenen Vier- (123 Quadratmeter-) und Fünf- (152 Quadratmeter-) Zimmerwohnung belaufen sich nicht auf die im Artikel genannten 1 bis 1,50 Euro, sondern auf glatte 2 Euro pro Quadratmeter! Der Abstand zum Berliner Durchschnitt (2,35 Euro) ist damit eher gering. Auch die ausgewiesenen anteiligen 50 Cent pro Quadratmeter für die Heizkosten sind meines Erachtens ein wenig Passivhaus-tauglicher Wert.
Leitet man aus diesen Kosten die Verbräuche ab (auf der sicheren Seite liegend mit dem Gasag-Tarif Komfort: 9,52 Euro pro Monat und 6,43 Cent pro kWh, Stand 1. Oktober 2010), so kommt man auf einen schon stattlichen Wert von rund 80 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr. Trotz Abzug des Warmwasserbedarfs übersteigt dieser deutlich den Passivhauswert von 15 kWh. Es kann natürlich auch daran liegen, dass die Heizkostenabschläge in den Angeboten deutlich zu hoch angesetzt wurden. Das wäre ebenfalls wenig mieterfreundlich.
Energieeinsparung und Klimaschutz sind eine Gemeinschaftsaufgabe. Solche Projekte rücken dieses wichtige Thema – zumindest in Fachkreisen – nicht in das rechte Licht.
Dr.-Ing. A. Renner, per E-Mail
Wir haben den Bauherrn des beschriebenen Passivhauses, Paul Grunow, die Leserzuschrift mit der Bitte um Erläuterung vorgelegt und folgende Antwort erhalten:
„Die Leistungsfähigkeit des Passiv-Hauses am Arminplatz wird per Messung und Zertifikat belegt und ist die zentrale Idee dieses Hauses. Die Betriebskostenabschläge sind dagegen konservativ mit Aufschlag gewählt, um Nachzahlungen im ersten Jahr zu vermeiden. Wir halten dies für fairer dem Mieter gegenüber, auch wenn die Fachkreise – und wir übrigens auch – deutlich weniger erwarten.“
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 11/2010, Seite 6, Jens Sethmann:
„Alter Schlachthof – Rinderställe zu Townhouses“
Klüngelwirtschaft
In welcher heilen Welt leben Sie denn? Zu hoffen, das der Berliner Senat ausreichend preiswerten Wohnraum schafft, ist doch seit vielen Jahren obsolet. Im Gegenteil: Preiswerter Wohnraum wurde vor einigen Jahren an Großinvestoren verhökert. Die Klüngelwirtschaft, egal welcher Partei, schanzt lukrative Baugrundstücke lieber ihren Freunden zu, die damit dann sehr, sehr gute Geschäfte machen. Ich prophezeihe schon jetzt ein gleiches Vorgehen bei der Bebauung des Flughafengeländes Tempelhof. Von einem schwarz-gelben Senat hätte ich so etwas erwartet, aber von einem rot-roten ist es ein Skandal. Hoffentlich erinnern sich die Wähler im nächsten Jahr an diese Politik, wenn sie ihr Kreuzchen machen.
J. Bretter, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 11/2010, Seite 9, Birgit Leiß:
„Modernisierung Märkisches Viertel – Chaos-Sanierung mit Auszeichnung“
Ungezählte Anrufe
Ihr Bericht entspricht insofern nicht den Tatsachen, als alles noch viel schlimmer ist als beschrieben. Ich kann schon gar nicht mehr zählen, wie oft ich und meine Frau wegen der Sanierungsarbeiten bei der Gesobau und den betroffenen Firmen angerufen haben.
E. u. G. Büttner, per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 10/2010, Seite 7: „Urteilen Sie selbst –
Lüftungsverbot für Kettenraucher?“
Steinzeitliche Rechtslage
Die Rechtslage ist hinlänglich bekannt: Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, die Nutzung der Wohnung (einschließlich Balkon), ohne dem Gestank und den Schadstoffen der rauchenden Nachbarn ausgesetzt zu sein, leider nicht. Eine Rechtslage, die noch aus der Steinzeit zu stammen scheint. In den meisten Betrieben gibt es mittlerweile einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, der Anspruch auf rauchfreies Wohnen ist jedoch Utopie und wird es wohl auf absehbare Zeit auch bleiben. Die offenbar einzige Möglichkeit, der Qualmbelästigung dauerhaft aus dem Weg zu gehen, ist das Wohnen in einem freistehenden Einfamilienhaus, natürlich mit ausreichend großem Abstand zu den Nachbarhäusern.
G. Sommer, per E-Mail
MieterMagazin 12/10
06.11.2016