Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat Ende Oktober beschlossen, für einen Block am Urbanhafen eine Umstrukturierungsverordnung aufzustellen. Damit sollen die Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen nach einer Modernisierung geschützt werden. Es ist das erste Mal, dass dieses Instrument in Berlin außerhalb Pankows angewendet wird.
In dem gründerzeitlichen Block zwischen Carl-Herz-Ufer, Baerwald- und Wilmsstraße sind in drei Komplexen mit zusammen 50 Wohnungen umfangreiche energetische Modernisierungen angekündigt, die Mieterhöhungen um bis zu 70 Prozent nach sich ziehen würden. „Das bedeutet für die Mehrzahl der Mieter, dass sie ihre Wohnung nicht mehr bezahlen können“, sagt Bezirksbürgermeister Franz Schulz. Die gut durchmischte Bewohnerstruktur würde sich in diesem Gebiet verschlechtern.
Um die Verdrängung der Mieter zu vermeiden und eine sozialverträgliche Sanierung zu gewährleisten, hat sich der Bezirk entschlossen, eine Umstrukturierungsverordnung anzuwenden. Im Geltungsbereich einer solchen Satzung wird die Genehmigung von Baumaßnahmen von einem Sozialplan abhängig gemacht. Eine Mieterberatungsgesellschaft ermittelt die Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten der Mieter und erstellt daraufhin einen Sozialplan, der Vereinbarungen zum Bauablauf und zur Miethöhe enthält. Die nach der Modernisierung zu zahlende Miete soll sich am jeweiligen Haushaltseinkommen orientieren.
Die Umstrukturierungssatzung wird nur selten angewandt. Als im Jahr 2006 bei der Sanierung der Grünen Stadt in Prenzlauer Berg eine weitreichende Mieterverdrängung drohte, hat der Bezirk Pankow das Instrument aus den Tiefen des Baugesetzbuches ausgegraben. Die berlinweit erstmalige Anwendung wurde ein Erfolg und auch ein weiteres Sanierungsvorhaben konnte auf diese Weise sozialverträglich durchgeführt werden.
Am Kreuzberger Carl-Herz-Ufer greift nun erstmals ein anderer Bezirk die positiven Pankower Erfahrungen mit der Umstrukturierungssatzung auf. „Ich verbinde damit die Hoffnung, dass der Bezirk einen Beitrag für einen sozialen Mieterschutz leisten kann“, sagt Franz Schulz, der sich auch vorstellen kann, das Instrument künftig vermehrt anzuwenden.
Jens Sethmann
MieterMagazin 12/10
Der dreieckige Block am Landwehrkanal unterliegt jetzt den Bestimmungen einer Umstrukturierungsverordnung
Foto: Sabine Münch
04.04.2013