Auf die rund 6,7 Millionen Menschen, die bundesweit von Arbeitslosengeld II leben, kommen im nächsten Jahr umfangreiche Änderungen zu. Die Ende Oktober vom Bundeskabinett beschlossene Hartz-IV-Reform ist zwar noch nicht vom Bundestag verabschiedet. Doch die vorgesehenen „Neuerungen“ lassen für die Betroffenen nichts Gutes hoffen. Als willkürlich berechnet und völlig unzureichend kritisieren Sozialverbände und Oppositionspolitiker eine Erhöhung des Regelbedarfs um 5 Euro. Doch auch die geplante Neuregelung beim Umgang mit den Wohnkosten bringt Hartz-IV-Empfängern eher eine Verschlechterung ihrer Situation.
In einem aufsehenerregenden Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2010 die bisherigen Hartz-IV-Regelsätze für nicht verfassungsgemäß erklärt. Nicht ihre Höhe an sich wurde moniert, sondern eine nicht nachvollziehbare Berechnung, insbesondere bei den Leistungen für Kinder und Jugendliche. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, bis Ende 2010 eine Neuberechnung vorzulegen. Aber die nun beschlossene Anhebung des monatlichen Regelsatzes für Erwachsene von derzeit 359 Euro auf 364 Euro wurde nach Ansicht vieler Fachleute eher von der Haushaltslage diktiert als vom tatsächlichen Bedarf der Betroffenen. Die Sätze für Kinder bleiben sogar unverändert: Je nach Alter betragen sie 215, 251 oder 287 Euro.
Die Berechnungen der Gesamtleistungen für Familien seien statistisch kaum haltbar und „im Ergebnis absolut realitätsfremd“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands: „Eine Statistik, die monatlich 6,93 Euro für Windeln ausweist oder Heranwachsenden lediglich 70 Euro im ganzen Jahr für Schuhe zugesteht, kann nicht ohne Plausibilitätsprüfung übernommen werden.“ Nach Berechnungen des Verbandes müsste der monatliche Regelsatz für Erwachsene 416 Euro betragen, allerdings unter der Voraussetzung, dass für größere Anschaffungen wieder einmalige Beihilfen eingeführt würden.
Absurde Rechnung
Datengrundlage für die Ermittlung der Hartz-IV-Sätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes, wobei die einkommensschwächsten 15 Prozent der Bevölkerung herangezogen wurden. Im Klartext: Die durchschnittlichen Ausgaben der ärmsten Haushalte werden zum Maßstab dafür genommen, was Hartz-IV-Beziehern zusteht. Die Folgen sind zuweilen absurd. Weil die Referenzgruppe im entsprechenden Zeitraum mangels entsprechender Mittel weder Waschmaschine noch Kühlschrank gekauft hat, fließen solche Ausgaben auch nicht in den Regelbedarf eines Hartz-IV-Empfängers ein. Lediglich für die Neuausstattung einer Wohnung sind einmalige Zuschüsse vorgesehen. Geht die Waschmaschine kaputt, bleibt den Betroffenen nur übrig, beim Jobcenter ein rückzuzahlendes Darlehen zu beantragen.
Alle großen Sozialverbände, von der Caritas über den Paritätischen Wohlfahrtsverband bis hin zur Diakonie halten die beschriebene 15-Prozent-Marke für willkürliche Trickserei. „Es liegt der Verdacht nahe, dass die politisch Verantwortlichen so lange hin- und hergerechnet haben, bis das Ergebnis eine minimale Erhöhung der Regelsätze war, die nicht einmal die Preissteigerungsrate der letzten Jahre abdeckt“, meint auch Berlins Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke). Insgesamt 22,78 Euro monatlich sind beispielsweise für Fahrkosten berücksichtigt – damit kann man sich nicht einmal eine Sozialkarte der BVG für 33,50 Euro kaufen. Eine gesellschaftliche Teilhabe der Menschen werde dadurch unmöglich gemacht, kritisiert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Reiner Wild.
Auch das „Bildungspaket“, ein Lieblingsprojekt von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), stößt auf wenig Zustimmung. Bis zu 250 Euro pro Jahr sollen künftig einkommensschwache Familien für ihr Schulkind erhalten: für Schreibhefte und Schulranzen, aber auch für Klassenausflüge, ein warmes Schulmittagessen oder den Nachhilfelehrer. Als völlig unzureichend bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband diese Pauschale. „Was wir brauchen sind bedarfsgerechte Regelsätze und ein einklagbarer Rechtsanspruch auf individuelle Förderleistungen“, so Schneider. Immerhin hat Frau von der Leyen (CDU) auf mehrere Kritikpunkte reagiert. Statt wie ursprünglich vorgesehen, ausschließlich Gutscheine auszugeben, sollen nun teilweise auch Direktüberweisungen möglich sein. Um Stigmatisierungen zu vermeiden, sind zudem nicht nur Hartz-IV-Empfänger unterstützungsberechtigt, sondern ein erweiterter Kreis bedürftiger Familien. Heftig umstritten ist, dass ausgerechnet die ohnehin völlig überlasteten Jobcenter darüber entscheiden sollen, ob beispielsweise ein Nachhilfelehrer nötig ist oder nicht. Im nun vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, dass auf Wunsch auch die Kommunen die Umsetzung des Bildungspakets übernehmen können.
Bereits beschlossene Sache ist die Neuordnung der Jobcenter. Sie war zwingend notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige „Mischverwaltung“ aus Bund und Kommunen im Dezember 2007 für verfassungswidrig erklärt hatte. Das entsprechende Berliner Ausführungsgesetz wird zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Zwar bleibt die Grundstruktur als Mischverwaltung erhalten – jetzt gesetzlich abgesichert –, dennoch ergeben sich organisatorische Neuerungen. „Wir haben es künftig zwar mit einer Behörde völlig neuer Art zu tun, aber die Arbeitslosen erhalten auch weiter alle Leistungen aus einer Hand“, so Arbeitssenatorin Bluhm. Es werde auch weiterhin in jedem Bezirk ein Jobcenter geben.
Erstaunlich wenig öffentlicher Protest ist bislang zu den geplanten Änderungen bei den Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger zu vernehmen. Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition können die Kommunen künftig einheitliche Pauschalen für Miete und Heizkosten festlegen. Voraussetzung ist, „dass auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verfügbar ist und dies dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht“, wie es im Gesetzesentwurf heißt. Die Kommunen müssen die Pauschalierung nach bestimmten Kriterien in einer Satzung begründen. Während bisher davon auszugehen war, dass die von der FDP favorisierte Pauschalierung generell eingeführt wird, soll die Handhabung den Kommunen nun also freigestellt werden. Das bedeutet mehr Entscheidungsspielraum – aber eben auch die Möglichkeit, auf dem Rücken der Arbeitslosen zu sparen. Angesichts leerer Kassen in vielen Kommunen ist zu befürchten, dass die Pauschalen niedrig ausfallen.
Pauschalierung führt zu mehr Ungerechtigkeit
Bisher erhalten ALG-II-Bezieher die tatsächlichen Wohnkosten erstattet – sofern diese angemessen sind. Die entsprechenden Mietobergrenzen hat Berlin in der Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen festgelegt. Pauschalen würden dagegen bedeuten, dass eine bestimmte Summe ausgezahlt wird – unabhängig davon, wie viel man wirklich für die Miete bezahlen muss. „Das macht natürlich nur Sinn, wenn das Mietniveau vor Ort relativ homogen ist“, meint eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. Man verspreche sich davon einen geringeren Verwaltungsaufwand, weil nicht mehr in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Begründet wird die Pauschalierung zudem mit größerer Transparenz und Rechtssicherheit. Gerade um den Begriff der Angemessenheit habe es viel Streit gegeben.
In der Tat haben die komplizierten Regelungen zu einer noch nie dagewesenen Klageflut geführt. Seit Inkrafttreten von Hartz IV hat es allein in Berlin 100000 Gerichtsverfahren gegeben – bei der Hälfte davon ging es um die Unterkunftskosten. Dass nun ausgerechnet die Pauschalierung zu weniger Klagen führen soll, ist wenig einleuchtend. Der Deutsche Mieterbund (DMB) rechnet sogar mit einer Zunahme der Rechtsstreitigkeiten: „Ich befürchte eine unübersehbare Vielzahl von regionalen und lokalen Definitionen der Frage, welche Kosten für Wohnung und Heizung angemessen sind“, so DMB-Präsident Dr. Franz-Georg Rips. Pauschalen, insbesondere für Heizkosten, lehnt der DMB ab. Die Festlegung auf durchschnittliche Heizkosten mache keinerlei Sinn, denn je nach Heizungsart und energetischem Zustand des Hauses unterscheiden sich die Ausgaben erheblich.
Mieterverein kritisiert politischen Widerspruch
Bei der Festlegung der Pauschalen sollen sich die Kommunen am „einfachen Standard“ des örtlichen Wohnungsmarktes orientieren. „Katastrophal“ nennt die Berliner Abgeordnete Elke Breitenbach (Linke) diesen Passus: „Künftig bleibt den Leuten nur die unsanierte Platte oder Wohnungen mit unterstem Standard.“ Zwar tendierten die Berliner Sozialgerichte und das Bundessozialgericht schon in der Vergangenheit dazu, das untere Segment für Hartz-IV-Bezieher als ausreichend zu betrachten. Doch erstmals wird im Gesetz ausdrücklich festgelegt, dass die Mieten im untersten Bereich des Mietspiegels liegen müssen. „Das bildet die Wirklichkeit auf dem Wohnungsmarkt in keiner Weise ab: Gerade bei Neuvermietungen werden häufig Mieten weit oberhalb des Mietspiegels verlangt“, kritisiert BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Schon jetzt haben die Betroffenen große Probleme, eine Wohnung zu finden. Es mache keinen Sinn, größeren Druck auf Hartz-IV-Empfänger auszuüben, denn das untere Marktsegment werde immer kleiner, meint die Linken-Abgeordnete Elke Breitenbach, die eine „Entwicklung in Richtung Armenhaus“ befürchtet: Für die Großstädte würde das bedeuten, dass die Gruppe der Einkommensschwachen an den Stadtrand gedrängt und auf diese Weise Segregation provoziert wird. Auch der Berliner Mieterverein fordert die Beibehaltung der bisherigen Regelung, wonach die Wohnkosten im Rahmen der Angemessenheit zu übernehmen sind. Geschäftsführer Reiner Wild hält den vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur aus sozialpolitischen, sondern auch aus stadtentwicklungspolitischen Gründen für wenig durchdacht und kontraproduktiv: „Auf der einen Seite werden Millionen in Quartiersmanagement-Gebiete gesteckt – auf der anderen Seite wird die soziale Entmischung gefördert“.
Was genau auf Berlin zukommt, ist derzeit nicht absehbar. „Wir wollen abwarten, was von dem Entwurf Realität wird und dann die Spielräume für Berlin definieren“, meint eine Sprecherin von Sozialsenatorin Bluhm, die als erklärte Gegnerin der Pauschalen gilt. Auch die Frage, ob es in der Hauptstadt ein ausreichendes Wohnungsangebot gibt, sei erst dann zu klären. Ein denkbares Zukunftsszenario ist auch, dass einem Neuköllner Arbeitslosen weniger Miete gezahlt wird als einer Wilmersdorferin. Der Gesetzentwurf erlaubt die Festlegung regional unterschiedlicher Angemessenheitswerte.
Noch befindet sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist für Anfang Dezember geplant, der Bundesrat wird sich am 17. Dezember damit befassen. Findet sich keine Mehrheit, ist die nächste Station der Vermittlungsausschuss. Derzeit sieht es danach aus, dass die Regelungen zu den Unterkunftskosten separat und zu einem späteren Zeitpunkt gesetzlich festgelegt werden. Anders als bei den Regelsätzen gibt es hier keinen von den Verfassungsrichtern vorgegebenen Druck, bis zum 1. Januar 2011 zu einer Neufassung zu kommen.
Birgit Leiß
In weiten Teilen der Öffentlichkeit gelten Hartz-IV-Bezieher als bequem und antriebslos. Wer für seinen Lebensunterhalt hart arbeiten muss, hat oft kein Verständnis dafür, dass andere die Ausgaben für Miete und Grundbedarf vom Staat erhalten. Doch die meisten ALG-II-Empfänger würden nur allzu gern in geregelte Arbeitsverhältnisse wechseln, wie eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegt. Arbeitsmoral und -motivation sind sogar höher als beim Rest der Bevölkerung, so das Ergebnis der repräsentativen Umfrage unter mehr als 10000 Hartz-IV-Beziehern zwischen 15 und 65 Jahren.
So wären die meisten bereit, eine gering bezahlte Arbeit unterhalb des Qualifikationsniveaus anzunehmen. Auch die Bereitschaft, ungünstige Arbeitszeiten oder weite Wege zur Arbeit in Kauf zu nehmen, ist höher als bei Beschäftigten. Von einem Ausruhen in der „sozialen Hängematte“ kann keine Rede sein. Mehr als die Hälfte der ALG-II-Empfänger geht mindestens 20 Stunden pro Woche einer nützlichen Tätigkeit nach. Die Betroffenen versorgen Kinder, pflegen Angehörige, bilden sich weiter – oder gehen arbeiten und bekommen ALG II nur zur Aufstockung. Was viele zudem nicht wissen: Nur rund 60 Prozent der Hilfe-Empfänger sind überhaupt verpflichtet, nach Arbeit zu suchen. Von ihnen gaben zwei Drittel an, sich intensiv um einen Job zu bemühen. Die anderen 40 Prozent stehen dem Arbeitsmarkt insofern nicht zur Verfügung, als sie gesundheitlich eingeschränkt sind oder weil sie eine Ausbildung absolvieren.
Lediglich 350000 Leistungsempfänger – von insgesamt rund fünf Millionen – gehen keiner Tätigkeit nach und suchen auch nicht aktiv nach Arbeit. Doch auch sie sind nicht alle „Drückeberger“: „Diese Gruppe besteht zu großen Teilen aus älteren Hilfebedürftigen und beschreibt sich gesundheitlich als stark eingeschränkt“, merken die Arbeitsmarktforscher in ihrer Studie dazu an.
bl
Die vom Jobcenter übernommenen Kosten der Unterkunft hinken der Wirklichkeit auf dem Berliner Wohnungsmarkt hoffnungslos hinterher. Vor allem in den angesagten Innenstadtbezirken ist für ALG-II-Bezieher kaum noch etwas zu finden. 378 Euro warm darf eine Wohnung für einen Single-Haushalt kosten. Das ist – zumindest wenn man sich mit einer Einzimmerwohnung begnügt – nicht wenig, doch der Markt ist gerade bei den Kleinwohnungen praktisch leergefegt. Noch schwieriger wird es bei den größeren Wohnungen. Maximal 444 Euro Warmmiete darf ein Zweipersonenhaushalt ausgeben, bei drei Personen sind es 542 Euro. Eine Zweizimmerwohnung für 444 Euro warm anzumieten – das ist mittlerweile ein nahezu aussichtloses Unterfangen. In den Beratungsstellen hat man die Erfahrung gemacht, dass immer mehr ALG-II-Bezieher die Differenz zwischen dem festgelegten Richtwert und der tatsächlichen Miete aus eigener Tasche aufbringen. Zahlen dazu haben weder die Jobcenter noch die Senatssozialverwaltung. „Es ist schon fast die Regel, dass sich die Leute durch Ein-Euro-Jobs oder den Verkauf auf Flohmärkten etwas dazuverdienen“, sagt Michael Breitkopf von der Sozialberatung Friedrichshain. Wohnungen zu finden, die den festgelegten Oberwerten entsprechen, sei nahezu unmöglich. Die Folge: Mietrückstände und in letzter Konsequenz auch immer häufiger Räumung und Obdachlosigkeit. Ansonsten bleibt wohnungssuchenden Hartz-IV-Empfängern nichts anderes übrig, als in eine weniger begehrte Gegend zu ziehen – und damit ihr soziales Umfeld zu verlieren.
Nicht nur der Berliner Mieterverein, auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) fordert seit langem eine Anhebung der Richtwerte. Doch die längst überfällige Anpassung der AV Wohnen wird vom Senat immer wieder verschoben. Lediglich für die Single-Haushalte wurde der Höchstsatz im Jahre 2009 angehoben. Bei den größeren Wohnungen hat sich seit 2005 nichts getan – trotz eines neuen Mietspiegels und trotz gestiegener Nebenkosten.
bl
MieterMagazin 12/10
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31.12.2016