Im Oktober sind die Verwaltungsvorschriften für das im Juli beschlossene Wohnraumgesetz in Kraft getreten. Der Senat verspricht damit „mehr Schutz vor Mietsteigerungen für Sozialmieter“. Der Berliner Mieterverein (BMV) kritisiert das als unzureichend.
Nach dem Wohnraumgesetz können Eigentümer von Sozialwohnungen, die zwischen 1972 und 1988 errichtet wurden, die darauf lastenden Aufwendungsdarlehen vorzeitig mit einem kräftigen Nachlass zurückzahlen. Als Gegenleistung muss der Eigentümer einen Kooperationsvertrag mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abschließen, in dem er sich verpflichtet, bei den vermieteten Sozialwohnungen bestimmte Mietobergrenzen nicht zu überschreiten. Diese liegen zwischen 5,50 und 6 Euro. Während des 20-jährigen Bindungszeitraums dürfen diese Werte jährlich höchstens um 1,5 Prozent angehoben werden. Allerdings gilt das auf lange Sicht nur für die Hälfte der Wohnungen im jeweiligen Haus. Die Regelung ist bis Ende 2013 befristet. Der Senat rechnet damit, dass die Eigentümer von 15.000 Sozialwohnungen von ihr Gebrauch machen.
Für die Mieter von Sozialwohnungen späterer Baujahre können die Vermieter die Miete auf einen Schlag bis zur Höhe der Kostenmiete erhöhen, die meist zwischen 12 und 19 Euro pro Quadratmeter liegt. Wenn ein Mieter ein geringes Einkommen hat oder eine besondere Härte vorliegt, kann er drei Jahre lang einen Mietausgleich in Anspruch nehmen. Im ersten Jahr werden in der Regel 90 Prozent des Erhöhungsbetrages von der öffentlichen Hand übernommen, in den folgenden Jahren reduziert sich die Übernahme um jeweils 20 Prozent. Bis zehn Jahre nach Ende der Grundförderung kann der Mietausgleich beantragt werden. „Wir begrüßen, dass die sinnlose Drei-Jahre-Sperrfrist entfallen ist, die viele Mieter vom Härteausgleich ausgeschlossen hat“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Die vorgesehenen Zuschüsse können aber die sozialen Härten nicht ausgleichen“, so Wild.
Jens Sethmann
Weitere Informationen: www.stadtentwicklung.berlin.de
MieterMagazin 12/11
Neuregelungen für Sozialwohnungen bestimmter Baujahrgänge: Härten für die Mieter, Geschenke für die Eigentümer
Foto: Sabine Münch
01.04.2013