Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 11/2013, Seite 8, Birgit Leiß: „AV Wohnen – Gegen Mietwucher und Klageflut?“
Falsche Behauptung
Ich hätte gern gewusst, wie Sie in Ihrem Artikel zu der irrigen und falschen Behauptung gelangen, dass das Bundessozialgericht die Berliner WAV bestätigt hätte. Das Land Berlin ist am 17. Oktober 2013 vor dem Bundessozialgericht krachend unterlegen und die Heizkostenregelungen, Heizkostenspiegel und so weiter wie auch die Sonderregelungen sind alle durch das Gericht gekippt worden. Weiter sind Auflagen für das Land Berlin gemacht worden für eigene Neugestaltungen.
T. Seifert per E-Mail
Der Senat bewertet das Urteil als Erfolg, die Richtwerte und alle weiteren Regelungen für Hartz-IV-Bezieher wurden bestätigt. Richtig ist, dass das Gericht die Übertragung der WAV auf Sozialhilfeempfänger für ungültig erklärt hat – insofern hat der Leser recht.
Die Redaktion
MieterMagazin 12/13
09.04.2014