Liebe Mitglieder,
rund 80.000 Mitgliedshaushalte haben dem Berliner Mieterverein mittels einer Einzugsermächtigung die Möglichkeit eingeräumt, den wiederkehrenden Mitgliedsbeitrag regelmäßig von ihrem Konto einziehen zu lassen. Diese Einzugsermächtigung muss nun ersetzt werden, weil ab 1. Februar 2014 ein europaweites Lastschriftverfahren (SEPA = Single Euro Payments Area – Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) verpflichtend wird. Ihre bisherige Einzugsermächtigung gilt jedoch fort, wenn der Berliner Mieterverein bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Das macht der Mieterverein (siehe unten), so dass von Ihnen keine neue, persönlich unterzeichnete Ermächtigung für die SEPA-Lastschrift erforderlich ist.
Diese Voraussetzungen erfüllen wir mit der Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen im Januar 2014, die noch nach dem alten Verfahren läuft. Ihnen wird über die Lastschrift im Januar 2014 im Verwendungszweck die sogenannte von der Bundesbank erteilte Gläubiger-ID des BMV (DE67ZZZ00000173654) und eine Mandatsreferenznummer, die beim Berliner Mieterverein aus Ihrer Mitgliedsnummer und der Bankleitzahl besteht, mitgeteilt, wie dies gesetzlich gefordert ist. Die Summe, auf die sich die Ermächtigung bezieht, ist der fällige Mitgliedsbeitrag, der im Abbuchungsbeleg bezeichnet ist. Darüber hinaus wird Ihnen im Verwendungszweck der Lastschrift der Hinweis über den ersten SEPA-Abbuchungstag und die regelmäßig wiederkehrenden Abbuchungstage gegeben. Die genannten Informationen werden Ihnen über den Verwendungszweck des Lasteneinzugs im Januar 2014 mitgeteilt, weil der Gesetzgeber eine persönliche Unterrichtung fordert und diese Information hier im MieterMagazin nicht als ausreichend betrachtet wird.
Für Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag nach Erhalt einer Rechnung bezahlen, ändert sich nur insoweit etwas, als die mit der Rechnung übermittelten Überweisungsträger ab Januar 2014 verändert sind. Das Konto des Berliner Mietervereins, auf das zukünftig der Mitgliedsbeitrag überwiesen werden muss, wird nicht mehr mit der alten Kontonummer und der Bankleitzahl bezeichnet, sondern wie gesetzlich vorgesehen mit einer IBAN-Nummer und einer BIC-Nummer.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins
MieterMagazin 12/13
05.12.2013