Mit ihrem jüngsten Verbot von stromfressenden Staubsaugern hat sich die EU wieder einmal ausgesprochen unbeliebt gemacht. Bei Haushaltsgeräten sollen die Verbraucher in einem weiteren Schritt zum Energiesparen gezwungen werden. Doch ohne Druck von oben sehen sich die Hersteller offenbar nicht veranlasst, umweltschonende Modelle zu entwickeln.
Ab 1. September 2014 dürfen nur noch Staubsauger mit einer Leistung von maximal 1600 Watt verkauft werden. Ab September 2017 sind sogar nur noch 900 Watt erlaubt. Zudem müssen alle Staubsauger ab September 2014 den Stromverbrauch mit einem Label anzeigen. Das reicht vom grünen A für geringen Stromverbrauch bis zum roten G für hohen Verbrauch. Auch Angaben zur Lautstärke sowie zur Staubemission sind künftig zu vermerken.
Bisher ging der Trend zu Kraftprotzen, fast alle handelsüblichen Geräte haben 2000 Watt und mehr. Viele Verbraucher glauben: Je mehr Watt, desto sauberer wird’s. Das sei ein Irrglaube, heißt es dazu beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Die Saugleistung hängt unter anderem von der Gestaltung der Düsen, der Konstruktion des Motors und dem Filter ab“, so deren Sprecherin Birgit Holfert. Man müsse keine Angst haben, dass es mit den sparsamen Geräten nicht richtig sauber wird oder dass man länger saugen müsse, so die Energieexpertin. Die Erfahrung bei den Fernsehern und Kühlschränken zeige zudem, dass ohne Druck auf die Hersteller nichts passiert. Aber: „Kaum gibt es Vorgaben vom Gesetzgeber, fällt den Konstrukteuren etwas ein“, sagt Holfert.
Die Branche selber hat keine Probleme mit dem Verbot. Es sei ohne Weiteres möglich, energiesparende und trotzdem leistungsstarke Geräte zu entwickeln, sagte der Geschäftsführer des ZVEI-Fachbereichs Hausgeräte, Werner Scholz, der Nachrichtenagentur dpa. Eine gewisse Herausforderung sei die zweite Stufe, die Herabsetzung der Leistung auf 900 Watt. Aber bis dahin bliebe den Ingenieuren noch genügend Zeit.
Birgit Leiß
MieterMagazin 12/13
Gleiche Saugleistung bei weniger Energieverbrauch ist machbar
Foto: Sabine Münch
05.12.2013