Zum 1. Januar 2014 wird in Berlin die Grunderwerbsteuer erhöht. Der Steuersatz steigt von aktuell 5 auf 6 Prozent an. Damit hat sich die Steuerbelastung für Grundstückskäufe in Berlin seit dem Jahr 2006 fast verdoppelt. Damals lag der Steuersatz noch bei 3,5 Prozent.
Der Finanzsenator verspricht sich durch diesen Beschluss zusätzliche Einnahmen von jährlich rund 100 Millionen Euro. Damit sollen zumindest teilweise die geringeren Einnahmen ausgeglichen werden, die durch die Ergebnisse des Zensus 2011 entstanden sind: Da festgestellt wurde, dass Berlin weniger Einwohner hat als angenommen, bekommt das Land Berlin künftig rund 470 Millionen Euro weniger im Jahr an Zuweisungen vom Bund aus dem Länderfinanzausgleich als erwartet. Nun will der Senat wenigstens vom blühenden Handel mit Immobilien in der Hauptstadt profitieren, um davon etwas wettzumachen.
Der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) hat dafür kein Verständnis. „Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ist für die professionelle Immobilienwirtschaft nicht so sehr das Problem – aber für den Otto-Normal-Bürger, der eine Eigentumswohnung kaufen möchte, schon“, erklärt ZIA-Sprecher Denis McGee. Schließlich erhöhe die Maßnahme schnell mal den Kaufpreis um einige Tausend Euro.
Eine Auswirkung auf die Miethöhen wird indessen nicht erwartet. Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins: „Zwischen der Erhöhung der Grunderwerbsteuer und der Mietpreisgestaltung gibt es keinen direkten Zusammenhang.“
Neben Berlin erhöhen zwei weitere Bundesländer zum Januar 2014 die Grunderwerbsteuer. Schleswig-Holstein wird mit künftig 6,5 Prozent die Spitzenposition einnehmen. Bremen erhöht den Steuersatz auf 5 Prozent und liegt damit im Durchschnitt aller Länder.
Wiebke Schönherr
MieterMagazin 12/13
Die Berliner Grunderwerbsteuererhöhung ist vor allem für Erwerber von Wohneigentum von Belang
Foto: Christian Muhrbeck
09.04.2014