Erneuerbare Energien decken in diesem Jahr rund 42 Prozent des Strombedarfs. Nach dem Abschalten des letzten deutschen Atomkraftwerks im Jahr 2022 droht den Verbrauchern jedoch eine „Stromlücke“, warnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Mieterstrom könnte zumindest einen Teil dieser Lücke schließen – wenn die Bundesregierung endlich die gesetzlichen Voraussetzungen schafft, dass diese Versorgungsart an Attraktivität gewinnt.
Mit dem 2017 verabschiedeten Mieterstromgesetz sollte die Nutzung von Strom aus Fotovoltaikanlagen auf dem Dach von Mietshäusern gefördert werden. Aber das Gesetz ist zu kompliziert, die Erhebung der kompletten EEG-Umlage macht den Mieterstrom zu teuer, und die Leistung entsprechender Anlagen ist auf 100 Kilowattstunden beschränkt.
Bis Januar 2019 lag die Leistung bundesweit bei nur 14,7 Megawatt. Im Mieterstrombericht muss die Bundesregierung zugeben, dass nach diesem Modell nur rund ein Prozent der gesetzlich möglichen Menge abgerufen und genutzt wird. Nicht einmal drei Prozent der jährlichen Fördermittel werden in Anspruch genommen.
Ein breites Bündnis von Verbänden, zu dem auch der Deutsche Mieterbund gehört, schlägt in einem Sieben-Punkte-Plan Maßnahmen vor, die dem Mieterstrom endlich zum Durchbruch verhelfen sollen. Bei den Haushalten müsse ein größerer Teil der Mieterstromvergütung ankommen. Das Lokalstrom-Modell müsse flächendeckend eingeführt, der „räumliche Zusammenhang“ weiter gefasst werden. Weitere Forderungen des Verbändebündnisses an die Bundesregierung, die noch in diesem Jahr einen Vorschlag zur Novellierung des Mieterstromgesetzes vorlegen will, sind Änderungen im Gewerbesteuergesetz, eine Verkürzung der Genehmigungsfristen, eine Aufhebung des bisherigen „Solardeckels“ in Höhe von 52 Gigawatt und die Einführung von Contracting-Modellen mit Drittanbietern.
Rainer Bratfisch
21.11.2019