Bei der Wohnungssuche ist in Corona-Zeiten einiges anders. Auch im Umgang mit Ablesern und Monteuren gelten strenge Vorsichtsmaßnahmen. Die meisten Vermieter halten sich an die Tabus – doch es gibt offenbar Schwarze Schafe.
Peter Klein* konnte es nicht glauben, als er unversehens bei einer Massenbesichtigung mit mehr als 100 Leuten landete. Der Termin war auf der Website der „Stadthaus Verwaltungsgesellschaft“ bekannt gegeben worden, was zu einem großen Ansturm führte. Dicht an dicht hätten die Leute gestanden, nur zum Teil hätten sie Masken getragen, berichtet der Wohnungssuchende. Abstand halten sei im Flur und in der Wohnung schlicht unmöglich gewesen. Bei einer weiteren Besichtigung das gleiche Bild. „Auch hier wurden die Menschen nicht einzeln eingelassen, sondern mehr oder weniger alle gleichzeitig“, so Peter Klein. Das Unternehmen Stadthaus reagierte nicht auf eine Anfrage des MieterMagazins. Fotos belegen die Zustände.
Beim Wohnungsunternehmen Vonovia führt man derzeit nach dessen Angaben nur Einzelbesichtigungen durch – unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln. Interessenten werden darum gebeten, ohne Begleitung zu kommen und einen Mundnasenschutz zu tragen. „Wo immer möglich, lassen wir Interessierte die Wohnungen alleine betreten“, erklärt Unternehmenssprecher Matthias Wulff.
Ähnlich handhabt es auch die Deutsche Wohnen. Zum Hygienekonzept gehört, dass die entsprechende Wohnung vor dem Termin durchgelüftet und der Griff der Eingangstür desinfiziert wird. „Die Wohnungstür bleibt während der gesamten Besichtigung geöffnet, die Interessenten werden einzeln eingelassen“, erklärt Sprecherin Laura Kruß. Nach Angaben der Sprecherin mache man zudem häufig eine alleinige Besichtigung möglich. Dazu können sich die Wohnungssuchenden den Schlüssel am Fenster des Vermietungsbüros in einem desinfizierten Umschlag abholen. „Zudem bieten wir mit 360-Grad-Begehungen für einige Wohnungen eine digitale Alternative an.“ Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften führen ebenfalls nur Einzelbesichtigungen durch, in der Regel erst nach dem Auszug des Vormieters. „Häufig ist es möglich, sich den Schlüssel abzuholen und die Wohnung alleine anzuschauen“, teilt der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) mit.
Zutritt für Handwerker und Ableser wieder erlaubt
Handwerkern oder Ablesern unter Hinweis auf die Ansteckungsgefahr den Zutritt zu verweigern, ist seit den Lockerungen der Eindämmungsverordnungen nicht mehr möglich. Es muss jedoch von ihnen auf jeden Fall der Mindestabstand eingehalten oder eine Maske getragen werden. Anders sieht es aus, wenn der Mieter zu einer klar definierten Risikogruppe gehört. „Es kommt auf den Einzelfall an, der pauschale Hinweis auf ein Alter über 60 Jahren wird wohl nicht ausreichen“, erklärt der Rechtsexperte des Berliner Mietervereins, Frank Maciejewski.
„Wir nehmen auf die individuelle Situation der Mieter Rücksicht“, versichert die Deutsche Wohnen. Auf Wunsch könne ein Termin verschoben worden. Den Mietern entstehe derzeit kein Nachteil, wenn sie einen Handwerker oder Ablesedienst nicht in die Wohnung lassen. In Wohnungen, deren Mieter in Quarantäne sind, würden nur Notfallarbeiten ausgeführt. In diesen Fällen würden noch strengere Masken-, Schutzkleidungs- und Desinfektionsregeln gelten.
Birgit Leiß
* Name ist der Redaktion bekannt
Belegprüfung: Die Vermieter zeigen Entgegenkommen
Als grundsätzlich zumutbar gilt es nun auch wieder, das Büro des Vermieters aufzusuchen, wenn man als Mieter die Belege der Betriebskostenabrechnung überprüfen will. Ein Anspruch auf Übersendung der Belege per Post oder E-Mail bestehe nicht mehr, so Frank Maciejewski. Allerdings zeigen viele Vermieter hier offenbar Entgegenkommen: „Das ist kein Problem“, heißt es beim BBU. Alle städtischen Wohnungsunternehmen seien bereit, Kopien der Belege zuzuschicken. Bei der Vonovia können sich Mieter aussuchen, ob sie sich die Belege zuschicken lassen oder das neue Angebot einer digitalen Belegeinsicht per Mieter-App nutzen wollen.
bl
27.11.2020