Deutschlandweit ist der Gaspreisanstieg gefürchtet. Doch in Berlin wird es womöglich noch teurer als anderswo. Hier droht vielen, dass sie in die teure Ersatzversorgung rutschen.
Die Grundversorgungspflicht, der Unternehmen wie der Berliner Gasanbieter Gasag unterliegen, gilt nur für Haushaltskunden. Wer als solcher zählt, hat die Bundesregierung im Sommer mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes geändert. Nun werden dort unter § 3 Absatz 22 Haushaltskunden ziemlich umständlich wie folgt definiert: „Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.“
Im rbb wurde Ende Oktober der Fall eines Hauseigentümers im Bezirk Prenzlauer Berg vorgestellt, in dessen Mietshaus im Zuge einer Heizungsmodernisierung vor einigen Jahren die einzelnen Gaszähler der Wohnungen zugunsten eines zentralen Zählers getauscht wurden. Dies wird den Mieterinnen und Mietern nun zum Verhängnis. Denn aus Sicht der Gasag, bei der er nach Kündigung seines bisherigen Anbieters landete, übersteigt er mit seinem Mietshaus die Verbrauchsgrenze und zählt damit nicht mehr als Haushaltskunde, sondern als „sonstiger Letztverbraucher“. Dadurch landet er auch nicht in der preisgünstigeren Grundversorgung, sondern in der deutlich teureren Ersatzversorgung.
Dem Mieterverein liegt der Fall eines Einzeleigentümers vor, dem es ebenso erging – und dessen Mieter nun plötzlich auch die höheren Kosten der Ersatzversorgung tragen müssen. Auf eine Vermieterbeschwerde antwortete die Gasag: „Wir möchten keineswegs unterstellen, dass die Vermietung des belieferten Objektes zu gewerblichen Zwecken erfolgt – für die Frage, ob es sich um eine Ersatzversorgung für Haushaltskunden oder sonstige Letztverbraucher handelt, ist dieses Kriterium auch nicht erheblich.“ Im Folgenden wird auf die Definition im geänderten Energiewirtschaftsgesetz verwiesen.
Verbraucherschützer sehen den Fehler daher in den Festlegungen des Gesetzes und mahnen dringend Nachbesserungen an. Die Zeit drängt: Laut rbb-Reportage werden berlinweit 21 Prozent der Wohnungen über Gas-Sammelheizungen versorgt, rund 350.000 Mieterinnen und Mieter könnten insofern von den hohen Kosten betroffen sein.
Katharina Buri
www.verbraucherzentrale.de/energiepreiskrise-informationen-und-beratungsangebote-75016
04.12.2022