Auch wer über ein durchschnittliches Einkommen verfügt, hat unter Umständen Anspruch darauf, dass das Jobcenter eine hohe Betriebskostennachzahlung ganz oder teilweise übernimmt. Der Berliner Mieterverein wird seine Beratung für solche Fälle ausbauen.
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um hohe Nachforderungen zu begleichen, können sich auch Menschen, die sonst keine Transferleistungen beziehen, ans Jobcenter wenden. Vor allem für diejenigen, die durchs Raster der verschiedenen Entlastungspakete fielen – etwa freiberufllich Tätige, die die einmalige Energiepauschale gar nicht oder erst sehr viel später erhalten – kann das die letzte Rettung sein. Der fällige Nachzahlungsbetrag wird für einen Monat dann einfach in den Grundbedarf eingerechnet.
Ein Beispiel: Ein Single mit einem Einkommen von 4000 Euro brutto (2554 Euro netto) und einer Warmmiete von 750 Euro erhält eine Betriebskostenabrechnung mit einer Nachzahlungsforderung von 2000 Euro. Gerechnet wird dann folgendermaßen: 449 Euro Regelsatz für Alleinstehende plus 750 Euro Bruttowarmmiete zuzüglich 2000 Euro Nachzahlung ergibt ein Existenzminimum für diesen Monat von 3199 Euro. Davon abgezogen werden 2254 Euro (eigene Einkünfte, bereinigt um den Freibetrag für Erwerbstätige). Macht 945 Euro Anspruch auf Sozialleistungen im Monat der Fälligkeit. Eigenes Vermögen bleibt bis zu 60.000 Euro unberücksichtigt.
Auch Selbstständige können die Übernahme beantragen. Für Rentner ist in der Regel (Ausnahme: Erwerbsminderungsrente) das Sozialamt mit der Leistung Grundsicherung zuständig. Kompliziert wird’s bei Studierenden und Auszubildenden. Da kommt es unter anderem darauf an, ob man Bafög bekommt.
Wichtig: Der Antrag muss im Monat der Fälligkeit gestellt werden. Ein einfacher (formloser) Antrag mit einer Kopie der Abrechnung genügt. Es kann also Sinn machen, sich gegen die freiwillige Erhöhung der Vorauszahlungen zu wehren und stattdessen die Nachforderung abzuwarten. „Wer mit der Zahlung der erhöhten Vorschüsse überfordert wäre, sollte sich zweimal überlegen, ob er:sie sich darauf einlässt“, rät der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels. Solange keine Abrechnung vorliegt, muss man einer Anhebung nicht zustimmen.
Birgit Leiß
Jeden Dienstag findet im BMV-Beratungszentrum Müllerstraße eine spezielle Beratung durch eine auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwältin statt. Die Beratungszeiten sollen erweitert werden.
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06.12.2022