Weil die Sozialbindung ihrer Wohnung ausläuft, erhalten 180 Mietparteien in der Kreuzberger Werner-Düttmann-Siedlung Mieterhöhungsschreiben. Der Berliner Mieterverein prüft die Fälle.
Großer Schreck für die Bewohner von acht Häusern in der Werner-Düttmann-Siedlung in Kreuzberg. Ihre Vermieterin, die „aurag Hasenheide 33-38 Grundbesitz GmbH & Co. KG“, hatte allen 180 Mietparteien in der Hasenheide 33-38 und Graefestraße 47-49 Schreiben geschickt, in denen mitgeteilt wird, dass zum 31. Dezember 2023 die Bindungsfrist ihrer mit öffentlichen Mitteln gebauten Wohnungen ausläuft. Während der größere Teil der Siedlung mit 577 Wohneinheiten und drei Gewerbeeinheiten im Jahr 2021 von der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) erworben wurde, sind in den jetzt betroffenen Häusern nicht-städtische Immobilien-Investoren am Werk. Angekündigt wurde eine Mieterhöhung von 15 Prozent – das Maximum, das nach der geltenden Kappungsgrenze-Regelung erlaubt ist.
Spontan organisierte die Mieterschaft am 2. November ein Treffen im „Dütti“, dem Nachbarschaftstreff der Siedlung. Dabei stellte sich heraus, dass in fast allen Fällen pauschal die maximal zulässigen 15 Prozent ausgeschöpft wurden. Bei der Festlegung der Nettokaltmiete je Quadratmeter wurden keine Eigenschaften („wohnwertmindernde“ oder „wohnwertsteigernde“ Merkmale) der teils sehr unterschiedlichen Wohnungen berücksichtigt. Eine stichprobenhafte Prüfung durch den Berliner Mieterverein hat ergeben, dass in etlichen Fällen nur eine geringere Mieterhöhung zulässig wäre. Der Beratungsbedarf ist groß: Hilfe bei den Formularen, die Möglichkeit des Wohngeldbezugs, eine Zustimmung zur Mieterhöhung oder eine Sammelklage waren im Gespräch. Neben dem Berliner Mieterverein kümmert sich auch die Mieterberatungsgesellschaft asum um die Mieter:innen.
Stefan Klein
01.12.2023