Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gewobag wurde zu 11.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung verurteilt, weil sie einem Mieter im Rollstuhl den Einbau einer Rampe auf eigene Kosten verweigerte.
Sechs Stufen hinderten Nikola Arsic daran, den Eingang zu seinem Wohnhaus in der Gitschiner Straße 66 eigenständig zu erreichen. Die Gewobag musste – trotz gesetzlichen Anspruchs auf barrierefreien Zugang zur Wohnung – erst durch zwei Instanzen verklagt werden. Sowohl das Amtsgericht wie auch das Landgericht Berlin verurteilen das kommunale Wohnungsunternehmen dazu, die Genehmigung für die Rampe zu erteilen. Im Sommer 2023 wurde sie dann installiert.
Doch es blieb ein „Kloß im Magen“, wie es Arsics Ehemann Dennis Kuhlow formuliert: „Die Gewobag hat uns zwei Jahre lang im Regen stehen lassen und sich dann nicht einmal dafür entschuldigt.“ Die Mieter entschieden sich daher, eine Klage wegen Diskriminierung einzureichen. Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In der ersten Instanz sind sie gescheitert. Eine der vielen Hürden des reformbedürftigen AGG ist nämlich, dass der Entschädigungsanspruch innerhalb von zwei Monaten nach der erlittenen Ungleichbehandlung geltend gemacht wird, sonst ist er verwirkt. Doch das Landgericht bewertete die anhaltende Weigerung der Gewobag als Dauerhandlung. Folglich könne der Anspruch nicht verjähren. Die durchaus überraschende Höhe der Entschädigung ist nach Auffassung des Gerichts „angesichts der besonders hartnäckigen Verweigerungshaltung“ des Wohnungsunternehmens und der gravierenden Beeinträchtigung für den Mieter gerechtfertigt und solle auch abschreckend wirken (LG Berlin vom 30. September 2024 – 66 S 24/24 ).
Von einem wegweisenden Urteil spricht die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt „Fair mieten – Fair wohnen.“ Sie hatte das Ehepaar über drei Jahre lang begleitet.
In einer Stellungnahme an das MieterMagazin bedauert die Gewobag die „Entwicklung, die dieser Fall genommen hat.“ Man wolle sich bei den Mietern „zeitnah“ entschuldigen.
Der BMV beglückwünschte seine Mitglieder zu diesem rechtlichen Sieg. „Sie haben damit auch für Dutzende Nachbar:innen die barrierefreie Zufahrt erstritten“, so Ulrike Hamann-Onnertz von der Geschäftsführung.
Birgit Leiß
26.11.2024