Der abrisswillige Eigentümer des Wohnblocks Habersaathstraße 40-48 lässt nicht locker. Obwohl die Räumungsklagen gegen die verbliebenen Mieter vor Gericht allesamt scheiterten, wurden Anfang Oktober neue Verwertungskündigungen verschickt.
Zwar hat die „Arcadia Estates Habersaathstraße 40-48 GmbH“ bereits eine Abrissgenehmigung für das ehemalige Schwesternwohnheim der Charité. Doch das heißt nicht automatisch, dass die rund ein Dutzend verbliebenen Altmieter:innen ausziehen müssen. Vor Gericht waren diese bislang erfolgreich. Vor einem Jahr jubelten sie über die Begründung des Amtsgerichts Mitte, wonach es für den Eigentümer keinen Anspruch auf Gewinnoptimierung gebe. Eine Wohnung sei schließlich kein Aktienpaket, so die vielzitierte Ansage der Richterin in ihrer Zurückweisung der Räumungsklage (AG Mitte vom 17. August 2023 – 25 C 80/23 –).
Die jetzt erfolgten erneuten Kündigungen wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung legen indessen keinen neuen Sachverhalt dar. Abriss und Neubau sei, so die Arcadia Estates, die „einzig wirtschaftliche Möglichkeit der Verwertung.“ Eine Sanierung der in den 1980er Jahren errichteten Plattenbauten würde rund 2,2 Millionen Euro kosten. Das führe selbst nach Anpassung der Mieten nicht zu wirtschaftlich tragfähigen Einnahmen. Ein in Aussicht gestelltes neues Gutachten soll diese Rechnung belegen.
„Juristisch räumen wir der erneuten Kündigung keine Chance auf Erfolg ein“, erklärt BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels: „Es dürfte der Vermieterin vor allem darum gehen, psychologischen Druck auf die Mieterschaft auszuüben, um sie zum freiwilligen Auszug zu bewegen.“
Birgit Leiß
26.11.2024