Die Bundesregierung hatte sich bereits auf die Verlängerung der Mietpreisbremse um drei Jahre geeinigt. Doch dann folgte der Bruch der Ampelkoalition. Droht nun das finale Aus für die Mietpreisbremse?
Nach langem Taktieren hat im Oktober der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse vorgelegt. Weil dieser Entwurf die vielen Ausnahmen und Lücken nicht beseitigt hätte, haben der Berliner Mieterverein (BMV) und der Deutsche Mieterbund (DMB) ihn scharf kritisiert. Doch nach dem Ende der Koalition steht das mietenbegrenzende Instrument gänzlich in Frage.
Die seit 2015 geltende Preisbremse, nach der auf angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei einer Wiedervermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, würde Ende 2025 auslaufen. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten mahnt: „Wir appellieren eindringlich an die verbliebene Regierung und den Deutschen Bundestag, die Mietpreisbremse schnellstmöglich zu verlängern.“
Erreicht werden könnte das auch durch eine fraktionsübergreifende Initiative aus der Mitte des Bundestages. Denn ob eine neue Bundesregierung zu einer rechtzeitigen Verlängerung der Mietpreisbremse in der Lage oder willens sein wird, steht völlig in den Sternen.
In Berlin gilt die aktuelle Landesverordnung zur Mietpreisbremse nur noch bis zum 31. Mai 2025. Der BMV fordert deshalb den Senat auf, die Verordnung in einem ersten Schritt zumindest bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Der DMB weist darauf hin, dass Ende Juni auch in Hamburg, in 18 nordrhein-westfälischen und in 89 baden-württembergischen Städten die Mietpreisbremse ausläuft.
Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse ist auch die geplante Reform des Baugesetzbuches noch offen. Sollte diese nicht mehr beschlossen werden, würde Ende nächsten Jahres der umfassende Schutz gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auslaufen, der derzeit auch außerhalb von Milieuschutzgebieten gilt.
Jens Sethmann
26.11.2024