Auf dieses Urteil haben „Mannes“ Nachbar:innen und Unterstützer:innen zwar gehofft, aber wohl die wenigsten haben damit gerechnet: In zweiter Instanz wurde die Räumungsklage gegen den 85-Jährigen aus der Siedlung am Steinberg zurückgewiesen.
Zur Vorgeschichte: Manfred („Manne“) Moslehner war im Streit um die Modernisierung in der Tegeler Siedlung am Steinberg (auch Kleinkleckersdorf genannt) im Dezember 2021 zur Duldung verurteilt worden. Kurzfristig verlangte die Eigentümerin dann von dem schwer kranken Mieter, das Reihenhäuschen für die Dauer der Bauarbeiten zu räumen – ohne ihm eine zumutbare Ausweichwohnung anzubieten. Als er sich weigerte, wurde ihm gekündigt. Das Amtsgericht wertete die Weigerung als schwerwiegenden Vertragsverstoß und verurteilte ihn zur Räumung (AG Berlin vom 22. April 2024 – 22c C 335/23 –).
Das Landgericht wies nun die Kündigung zurück. Nicht der Mieter, sondern die „Am Steinberg Entwicklungsgesellschaft mbH“ als Eigentümerin habe Pflichtverletzungen begangen, indem sie den inzwischen 85-Jährigen zu einem Auszug aufgefordert hat, der für sein Leben einschneidende Veränderungen mit sich gebracht hätte, so die Richterin (LG Berlin vom 22.Oktober 2024 – 65 S 139/24 ). Die Eigentümerin habe weder den behaupteten baufälligen Zustand dargelegt noch die Notwendigkeit des Auszugs.
Der Berliner Mieterverein, der das Urteil für sein Mitglied erstritten hat, zeigt sich erleichtert. Es sei erfreulich, dass das Landgericht Vermieter:innen verpflichtet, besonders ältere und kranke Menschen vor unzumutbaren Beeinträchtigungen zu schützen, erklärt Geschäftsführer Sebastian Bartels: „Als echten Paukenschlag bewerten wir die Erkenntnis des Gerichts, dass Mieter:innen rücksichtslosen Modernisierungsmaßnahmen selbst dann widersprechen können, wenn sie keinen gesetzlichen Härtegrund einwenden können oder die Frist hierzu verpasst haben.“
Birgit Leiß
26.11.2024