Pressemitteilung Nr. 11/05 Die Mieter der so genannten Hüttenwegsiedlung brauchen den Anbau von Aufzügen nicht zu dulden bzw. sind nicht verpflichtet, hierfür eine Mieterhöhung von bis zu 200 Euro monat-lich zu zahlen. Darauf weist der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. (BMV), Hartmann Vetter, nach Prüfung des Kaufvertrages zwischen der Bundesrepublik … [Weiterlesen...]
Überlegungsfrist bei Modernisierung
Leitsatz: Auch wenn der Vermieter vom Mieter die umgehende Mitteilung verlangt, ob dieser die angekündigten Modernisierungsmaßnahmen dulden wolle oder nicht, steht dem Mieter eine Überlegungsfrist von maximal zwei Monaten - mindestens jedoch von einem Monat - nach Zugang der Modernisierungsankündigung zu. AG Charlottenburg, Beschluss vom 30.8.05 - 216 C 20/05 … [Weiterlesen...]
Berliner Mietspiegel
Leitsatz: Ein Balkon kann auch dann wegen der Belästigung durch Straßenlärm als "nicht nutzbar" im Sinne des Mietspiegels bewertet werden, wenn zusätzlich das den Wohnwert mindernde Merkmal der "Lage der Wohnung an einer Straße mit hoher Lärmbelastung" vorliegt. LG Berlin, Hinweis des Gerichts vom 29.8.05 - 67 S 247/05 - Mitgeteilt von RA Sebastian … [Weiterlesen...]
„DDR-Mietvertrag“ und Mieterhöhung
Leitsatz: Sind Ehegatten gemäß § 100 Abs. 3 ZGB Mieter geworden, so ist eine Mieterhöhungserklärung an beide Mieter zu richten. Nur ausnahmsweise kann der Einwand des Mieters hinsichtlich der bestehenden Ehe rechtsmissbräuchlich sein. LG Berlin, Urteil vom 29.8.05 - 67 S 178/05 - Mitgeteilt von RA Matthias Tüxen Urteilstext Aus den … [Weiterlesen...]
MieterMagazin-Service
Seit dem 1. Juni 2005 können die meisten Mieter anders als bisher mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Jedoch: Nicht in allen Fällen hilft das neue Gesetz. Nach Schätzungen des Berliner Mieterverein gilt die dreimonatige Kündigungsfrist für rund 30 Prozent der Mieterhaushalte mit einem Mietvertrag vor dem 1. September 2001 nicht. Das Reparaturgesetz zu Artikel 229 § 3 … [Weiterlesen...]