Leitsätze: 1. Es gibt dem Vermieter keinen Kündigungsgrund, wenn der Mieter die unbegründete fristlose Kündigung und das prozessuale Verhalten des Vermieters zwar überspitzt und emotional geprägt, aber nicht im öffentlichen Raum, sondern im Rahmen des Rechtsstreits zur Wahrnehmung berechtigter Interessen kritisiert. Die Grenze der Schmähkritik ist durch die Abwertung der … [Weiterlesen...]
Schriftform bei der Kündigung
Leitsatz: Die nach § 568 Abs. 1 BGB für die Kündigung erforderliche Schriftform umfasst auch die elektronische Form, auch dergestalt, dass die Kündigung in einem wirksam elektronisch unterzeichneten Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten des Vermieters dem Prozessbevollmächtigten des Mieters gemäß § 195 ZPO in elektronischer Form unmittelbar zugestellt wird. LG Berlin … [Weiterlesen...]
Anwendbarkeit von Wohnraummietrecht
Leitsätze: a) Bei der Frage, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt, ist auf den Nutzungszweck abzustellen, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjekts vertragsgemäß verfolgt. Geht der Zweck des Vertrags dahin, dass der Mieter die Räume weitervermietet oder sonst Dritten – auch zu Wohnzwecken – überlässt, sind die Vorschriften des Wohnraummietrechts auf das … [Weiterlesen...]
Mieterverein fordert Änderung der Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnung
Pressemitteilung Nr. 1/21 „Die ab 1.1.21 geltende CO2-Bepreisung für fossile Energieträger wie Gas und Öl taugt in vermieteten Wohngebäuden nichts für den Klimaschutz, denn die erwünschte Anreizwirkung für Vermieter in Investitionen zur Energieeinsparung verpufft, weil nach aktuell gültigem Recht der Mieter die höheren Energiepreise aufgrund der CO2-Bepreisung zahlen muss“, so … [Weiterlesen...]
Vorübergehender Gebrauch
Leitsätze: 1. Die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung stellt keine Vermietung „nur zum vorübergehenden Gebrauch“ im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar. 2. Das Nichtnutzen der Zweitwohnung stellt auch angesichts der Wohnungsknappheit in Berlin und dem Zweckentfremdungsverbot kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 BGB dar. LG Berlin vom 5.1.2021 - 63 S 19/20 … [Weiterlesen...]