Leitsatz: Ist der Vermieter der Ansicht, dass der Berliner Mietspiegel 2015 kein Mietspiegel im Sinne der §§ 558 c, d BGB ist, kann er diesen auch nicht zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens heranziehen, sondern muss eines der anderen Begründungsmittel des § 558 a BGB nutzen. AG Neukölln vom 12.4.2016 - 18 C 288/15 - Mitgeteilt von RA Reinhard Lebek Zum … [Weiterlesen...]
Der aktuelle Mietrechtstipp – Der Berliner Mietspiegel ist Beweis bzw. Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete
Mieter können sich zur Abwehr von Mieterhöhungen auf ihn berufen Kürzlich wurde eine kritische Stellungnahme des Statistikprofessors Dr. Kauermann zum Berliner Mietspiegel in der Berliner Presse veröffentlicht, in der methodische Mängel an den Mietspiegeln 2013 und 2015 kritisiert wurden. Auch wenn der Berliner Mieterverein die Bedenken des Statistikers hinsichtlich der … [Weiterlesen...]
Verbrauchsabhängige Betriebskosten
Leitsätze: § 556 a Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 BGB gestattet es, verursachungsabhängige Betriebskosten nicht zu 100 % nach erfasster Verursachung umzulegen, sondern in gewissem Umfang verursachungsunabhängige Kostenbestandteile in die Umlage der Betriebskosten einzubeziehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 6.10.2010 – VIII ZR 183/09, NJW 2010, 3645). Nach dieser Maßgabe ist … [Weiterlesen...]
Vorkaufsrecht
Leitsätze: a) Ein Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses dann an einen Dritten verkauft wird (Senatsurteil vom 29.3.2006 – VIII ZR 250/05, NJW 2006, 1869 Rn. 10; BGH, Urteil vom 22.11.2013 – V ZR 96/12, BGHZ 199, 136 Rn. 5). Dass … [Weiterlesen...]
Studie der ARGE Kiel und des Pestel-Instituts Hannover zum Abriss und Neubau
Pressemitteilung 10/2016 Die heute von der ARGE Kiel und dem Pestel-Institut Hannover vorgestellte Studie, nach der Abriss und Neubau eine Alternative sein sollen, um energieeffizienten und altersgerechten Wohnraum zu schaffen, sieht der Berliner Mieterverein kritisch. „Durch Abriss würden bezahlbare Wohnungen vernichtet und teure Neubauwohnungen geschaffen“, so Wibke … [Weiterlesen...]