Pressemitteilung 38/2015 „Der Beschluss der 1. Kammer der Berliner Verwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2015 (VG 1 L 317.15) macht deutlich, dass der Berliner Senat dringend das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum überarbeiten muss“, erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die jetzige Formulierung im Gesetz bewirkt, dass eine … [Weiterlesen...]
Unpünktliche Mietzahlung
Leitsatz: Die fristlose Kündigung wegen fortdauernd unpünktlicher Mietzahlungen ist unwirksam, wenn der Zeitraum zwischen Abmahnung und nächstem Zahlungstermin sowie dem Ausspruch der Kündigung zu kurz bemessen ist (hier: 3 beziehungsweise 5 Werktage). Dieser Umstand wirkt sich auch bei der wegen unpünktlicher Mietzahlung ausgesprochenen ordentlichen Kündigung zugunsten des … [Weiterlesen...]
Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten
Pressemitteilung 37/2015 „Unbestritten kommt den städtischen Wohnungsunternehmen eine wesentliche Rolle für eine soziale Wohnraumversorgung in Berlin zu“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, anlässlich der Vorstellung des Jahresberichtes 2014 des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten. „Deshalb begrüßen wir auch, dass der … [Weiterlesen...]
Eigenbedarfskündigung
Leitsatz: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann grundsätzlich keinen Eigenbedarf zu Gunsten eines ihrer Gesellschafter oder deren Angehöriger geltend machen (ausdrücklich gegen BGH vom 27.6.2007 – VIII ZR 271/06). AG Pankow/Weißensee vom 7.10.2015 - 2 C 167/15 - Mitgeteilt von RA Dr. Dilip D. Maitra Zum Urteilstext Anmerkungen des Berliner Mietervereins Das … [Weiterlesen...]
Aktion Mietpreisüberprüfung
Pressemitteilung 36/2015 Die Aktion Mietpreisüberprüfung des Berliner Mietervereins kann einen ersten Erfolg bei der Anwendung der Mietpreisbremse verzeichnen, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der hilfesuchende Mieter hatte Ende Juli einen Mietvertrag - nicht unüblich - mit einer Staffelmietvereinbarung für eine etwas mehr als 50 qm … [Weiterlesen...]