Wegen stetig steigender Energiepreise und Heizkosten stehen die Mieter mit „dem Rücken zur Wand“. Der Energieverbrauch in Wohngebäuden muss sinken, aus finanziellen und klimapolitischen Gründen.
In Berlin kommt der Energieeinsparung im Gebäudebereich eine besondere Bedeutung zu. Bis auf eine freiwillige Vereinbarung mit den Wohnungsunternehmen des Vermieterverbandes BBU hat der Senat die Problematik komplett verschlafen. Eine Studie belegt, dass Berlin bis 2050 klimaneutral werden kann. Doch wie der Weg dorthin führt ist bislang nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Das 2014 im Entwurf vorgestellte Energiewendegesetz gibt hierzu keine Unterstützung, weil als einzige Verbindlichkeit im Gebäudebereich die Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes vorsieht.
Auch vom Bund ist derzeit nicht viel zu erwarten. Da weder ein Klimaschutzgesetz noch verbindliche Sanierungsfahrpläne in Aussicht sind, kommt einem Landesklimaschutzgesetz oder Energiewendegesetz eine zentrale Bedeutung bei. Doch müssten hier Verpflichtungen für die Gebäudeeigentümer vorgesehen werden, die aber auf ein erträgliches Maß beschränkt sind und auch Mieter nicht überfordern. Eine gute Grundlage dafür stellt nach wie vor das vom BMV in jüngster Vergangenheit mit dem BUND und der IHK entwickelte Stufenmodell zur Energieeinsparung dar.
Darüber hinaus fordert der Berliner Mieterverein den Senat auf, die Förderung der KfW für die energetische Sanierung im Rahmen eines Berliner Wohnraumfördergesetzes aufzustocken und quartiersmäßige Maßnahmenkonzepte in Abstimmung mit den Bezirken zu entwickeln, um Fördermittel vor allem da einzusetzen, wo Haushalte mit geringem Einkommen leben.
Eine sozial verträgliche Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und Unterstützung der Klimaschutzziele kann jedoch nur mit einer Änderung des Mietrechts erfolgen.
Der BMV bekräftigt seine Forderung, die Mieterhöhungsmöglichkeit nach Modernisierung gemäß § 559 BGB abzuschaffen. Grundsätzlich sind die Vermieter auf die Mietererhöhungsmöglichkeit nach § 558 BGB zu verweisen. Bei Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung wird für eine Übergangszeit von ca. 5 Jahren ergänzend ein pauschalierter Investitionszuschlag zugelassen, der abhängig ist von der durch die Maßnahme bewirkten potentiellen Energieeinsparung.
Über die Mietentwicklung nach energetischer Modernisierung gibt eine empirische Untersuchung des Berliner Mietervereins Aufschluss.
29.11.2014