Pressemitteilung Nr. 32/24
Der aktuelle Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Mietpreisbremse enttäuscht. Anstatt wichtige Reformen anzugehen, soll die Mietpreisbremse lediglich um drei Jahre bis Ende 2028 verlängert werden. Damit wird suggeriert, dass das Wohnungsproblem bis dahin gelöst ist – ein ignoranter und gefährlicher Trugschluss angesichts explodierender Mieten und leerer Reformversprechen im Koalitionsvertrag. „Das geht an der Realität der überhitzten Wohnungsmärkte vorbei.“, sagt Dr. Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin im BMV. „Statt die Mietpreisbremse zu verschärfen und wirksame Sanktionen für Vermieter:innen einzuführen, enttäuscht der Entwurf deutlich.“ Mieter:innen werden weiterhin mit überhöhten Mieten belastet, weil die Mietpreisbremse durch zahlreiche Ausnahmen und mangelnde Kontrolle kaum Wirkung zeigt. Der BMV hatte in einer Auswertung für das Jahr 2021 gezeigt, dass in der Rechtsberatung des Mietervereins vorliegende Fälle mit dem Anfangsverdacht auf eine überhöhte Miete zu 98 Prozent bestätigt werden konnten. Nur 15 Prozent der Vermieter konnten eine Ausnahme rechtlich begründen. Der Berliner Mieterverein führt jährlich etwa 6.000 Beratungen zu Mietpreisüberhöhungen durch.
Seit Jahren fordern Mietervereine und der Deutsche Mieterbund wirksame Sanktionen gegen Vermieter:innen, die das Gesetz missachten. „In fast der Hälfte der Fälle werden Mietpreise um mehr als 50 Prozent überschritten, doch Vermieter:innen haben keine Konsequenzen zu befürchten“, erklärt Dr. Hamann-Onnertz. „Ohne Sanktionen bleibt die Mietpreisbremse ein zahnloser Tiger.“
Eine vom BMJ in Auftrag gegebene Studie bescheinigt der Mietpreisbremse in den regionalen Wohnungsmärkten nur moderate Effekte. Der Mietanstieg wurde nicht gestoppt, so wie es in großen Teilen der Bevölkerung erwartet wurde, heißt es in der Publikation von KSK Immobilien „In Berlin sind noch tausende Mieter:innen von überhöhten Mieten betroffen, die aus Unwissenheit, Sorge oder aufgrund zeitintensiver Bürokratie, die Mietpreisbremse nicht ziehen.“, erklärt Hamann-Onnertz.
Die Annahme, dass das Wohnungsproblem bis Ende 2028 gelöst sein wird, ist absurd. „Drei Jahre Verlängerung sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir brauchen langfristige Lösungen und echte Reformen, um Mieter:innen nachhaltig zu schützen“, so Dr. Hamann-Onnertz weiter.
Die Bundesregierung muss nun in der Ressortabstimmung vor allem dafür sorgen, dass die Rechtslage für Mietende bis mindestens 2030 sicher bleibt und dass Vermieter:innen ordnungsrechtlich zu Bußgeldern verpflichtet werden können, wenn sie das Gesetz nicht beachten. „Wir brauchen eine Mietpreisbremse, die auch gegenüber der Wohnungswirtschaft die Sozialpflichtigkeit des Eigentums durchsetzt.“
Berlin, 17. Oktober 2024
17.10.2024