Pressemitteilung Nr. 39/24
Das heute verabschiedete Schneller-Bauen-Gesetz hat gute als auch schlechte Seiten. Unstreitig sind die derzeitigen Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben zu lang und erfordern eine Überarbeitung. Der Ansatz, über ein Schneller-Bauen-Gesetzes die Verwaltungsverfahren zu verbessern, ist zwar im Grundsatz zu begrüßen. Positiv ist zum Beispiel die Einführung einer koordinierenden „Bauantragskonferenz“ bei großen Bauvorhaben. Im Übrigen wird die Art und Weise der Umsetzung vom Berliner Mieterverein jedoch kritisiert. „Mit der Festlegung kürzerer Bearbeitungsfristen ist noch keine Beschleunigung erreicht“, bemerkt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, „so lange die Bezirksverwaltungen nicht durch ausreichenden personellen Unterbau gestärkt werden, sind die Fristen nicht einzuhalten und wird das Gesetz ein Papiertiger bleiben“. Der Berliner Mieterverein hat erhebliche Zweifel, dass der Berliner Senat seinerseits über die personellen Ausstattungen verfügt, um zukünftig auch noch Aufgaben der Bezirksverwaltungen zu übernehmen.
Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mieterverein, ergänzt: „Der Senat bleibt eine Erklärung dafür schuldig, wie durch die so entstehenden Doppelstrukturen Verfahren beschleunigt werden sollen. Er hätte lieber die Digitalisierung und vor allem den digitalen Informationsaustausch zwischen Bezirksämtern und Senatsbauverwaltung stärken sollen, anstatt sich in Formalien wie Fristverkürzungen zu verzetteln.“
Der Berliner Mieterverein bemängelt auch, dass die in Teilen vorgesehene Kompetenzverschiebung von den Bezirken zum Senat von Misstrauen gegenüber den Bezirksverwaltungen zeugt und das bestehende zweistufige Berliner System in Frage stellt. Sebastian Bartels: „Es spricht einiges dafür, dass die Regelung, dass der Senat schon Bauvorhaben ab 50 Wohneinheiten wegen „gesamtstädtischer Bedeutung“ an sich ziehen kann, gegen Artikel 67 der Berliner Landesverfassung verstößt.“
Mit dem Gesetz werden kurzerhand Umwelt- und Artenschutzstandards abgesenkt. Mit einer „Tabula-Rasa-Mentalität“ sollen sämtliche vermeintliche Hindernisse auf dem Weg zu mehr Neubau aus dem Weg geräumt werden. An keiner Stelle verhält sich das Schneller-Bauen-Gesetz zu der Frage, wie sichergestellt werde kann, dass verstärkt ein am Bedarf der Berliner Bevölkerung orientierter Neubau entsteht. „Nach wie vor blendet der Berliner Senat diese Frage aus und verschließt sich damit einem für Mieterinnen und Mieter drängendem Anliegen“, bemerkt Wibke Werner.
Berlin, den 05.12.2024
05.12.2024