Pressemitteilung Nr. 22/23
Der Berliner Mieterverein begrüßt den Abschlussbericht: „Das ist ein historischer Tag. Wir haben von der Kommission ein Ergebnis mit zukunftsweisender Wirkung erhalten – ein klarer Auftrag an den Senat, ein Vergesellschaftungsgesetz und kein bloßes Rahmengesetz zu erarbeiten“, so Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
13 Expertinnen und Experten aus Recht, Politik und Ökonomie haben in 26 Sitzungen seit April 2022 die komplexe Materie einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nach Artikel 15 im Grundgesetz zum Wohle der Allgemeinheit erörtert. „Für die umfangreich gesammelte Expertise und ihr Engagement danken wir den Mitgliedern der Kommission. Insbesondere die Abstimmung unterschiedlicher Sachmeinungen war sicher herausfordernd“ so Hamann weiter.
Die Kommission stellt unter anderem klar: 1. Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Träger mit einem Bestand von 3.000 Wohnungen oder vergleichbar können aus dem Vorhaben der Vergesellschaftung nach Art. 15 GG herausgenommen werden. 2. Es gibt kein ebenso wirksames und zugleich milderes Mittel, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Denn durch Neubauförderung könnten nicht im erforderlichen Umfang bezahlbare Wohnungen entstehen, zumal Mietpreisbindungen nach 30 Jahren enden.
Die Kommission bescheinigt dem Land Berlin außerdem, dass es die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente ‚beinahe restlos ausgeschöpft‘ hat. Dennoch lasse sich die ‚gravierende Wohnungsmangellage‘ ohne ‚wohnungsmarktinvasive Regulierung‘ nicht lösen. Der BMV erwartet nun auch vom Senat eine solch klare Einschätzung der desolaten Lage auf dem Wohnungsmarkt. „Der Senat muss sich von der Hoffnung verabschieden, durch Zuschüsse und Verabredungen mit der privaten Wohnungswirtschaft den verfassungsmäßigen Auftrag der Wohnraumversorgung erfüllen zu können“, so Hamann. „Wenn die Regierung jetzt versucht, diesen Auftrag zu ignorieren, gefährdet sie das Vertrauen in die Demokratie. Wenn wir nicht wollen, dass sich der Eindruck vertieft, dass die Privatinteressen der Wohnungskonzerne über dem Willen der Mehrheit stehen, muss die Vergesellschaftung jetzt umgesetzt werden.“
„Die Frage der Entschädigung wird die Debatte bestimmen. Die Kommission macht deutlich, dass deren Höhe dabei eine Rolle spielt. Wir erinnern daher daran, zu welchem Spottpreis finanzmarktorientierte Unternehmen vom Land 2004 die 65.000 Wohnungen der GSW bekommen haben (405 Mio €). Damals wurde gesellschaftliches Eigentum zum Zwecke der Berliner Haushaltskonsolidierung privatisiert. Die Kommission spricht sich gegen die Entschädigung von ‚leistungslosen Wertanteilen‘ aus, und meint damit die Gewinne durch die Marktdynamik“, verweist Hamann auf das Expertenurteil.
„Der Streit kann nun nicht mehr darum gehen, ob das Land die Wohnungen vergesellschaftet. Es hat von fast 60% der Wahlberechtigten den klaren Auftrag und von 13 Expert:innen nun das Know-How bekommen“ so Hamann.
Berlin, 28.6.2023
28.06.2023