Pressemitteilung Nr. 31/24
Der schwarz-rote Senat soll morgen über das Abschaffen einer Institution der Mietenbewegung abstimmen. „Die Wohnraumversorgung Berlin wurde errichtet, weil es vorher keine sozialen Anforderungen an Wohnraumbewirtschaftung und keine Mitbestimmung bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) gab. Was der Senat als Weiterentwicklung bezeichnet, ist de facto ein Abschaffen der sozialen Leitlinien der LWU“ sagt Dr. Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
Die „Wohnraumversorgung Berlin, Anstalt öffentlichen Rechts“ (WVB), war im Zuge des Mietenvolksbegehrens entstanden, das die Umwandlung der 6 Landeswohnungsunternehmen in Anstalten öffentlichen Rechts zum Ziel hatte. Die LWU sollten dadurch gemeinwohlorientiert statt gewinnorientiert wirtschaften. Wegen beihilferechtlicher Bedenken wurde der Volksentscheid nicht zu Ende gebracht, sondern ein Kompromissgesetz mit der Regierung verhandelt, das Wohnraumversorgungsgesetz. Damit wurde u.a. eine Anstalt öffentlichen Rechts errichtet, mit der Aufgabe, politische Leitlinien zur Wahrnehmung des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrags der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) zu entwickeln, evaluieren und fortzuschreiben – die WVB. Jahresberichte der WVB brachten von 2017 – 2022 Transparenz in die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen und in die Unternehmensbereiche Vermietung und Mitbestimmung. Die WVB hatte zudem eine Kooperationsvereinbarung mitverhandelt – bis Ende 2023 die zentrale Grundlage für die soziale Neuausrichtung der Unternehmen seit 2017.
Der morgige Senatsbeschluss sieht jedoch eine umfassende Neuausrichtung der Anstalt vor. Neben einer Umbenennung in „Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts (SWErG)“ wird der WVB die Aufgabe entzogen, Orientierungshilfen für politische Entscheidungen die LWU betreffend zu erarbeiten. Dieser Schritt war bereits in den Regierungsrichtlinien von CDU-SPD für 2023-2026 festgelegt worden. Dabei geht die zentrale Aufgabe verloren, die Landeswohnungsunternehmen zu sozialem, transparentem und demokratischem Wirtschaften zu bringen. „Was als demokratische Ermächtigung der Stadtgesellschaft gestartet ist, endlich Kontrolle über ihre Wohnungsunternehmen zu erlangen und diese auch für die soziale Versorgung mit Wohnraum zu nutzen, wird nun von CDU und SPD als Mini-Anstalt ohne Befugnisse erledigt.“ kommentiert Hamann-Onnertz.
„Zehntausende Mieter:innen in Berlin spüren den neuen Kurs der Regierung und der LWU bereits deutlich: die Last der Mieterhöhungen hat massiv zugenommen, seit die Regierung den LWU wieder erlaubt, stärker zuzulangen, weil die Kappungsgrenze von 2% pro Jahr abgeschafft wurde. Das treibt die Mieten insgesamt in die Höhe, die Menschen können aber nicht mehr leisten.“
Der Beschluss im Abgeordnetenhaus ist Teil einer Reihe von Entscheidungen, die zulasten der Mieter:innen gehen. Nach der Abschaffung des Mietendimmers, der neuen Kooperationsvereinbarung, und der reduzierten Quote für die untersten Einkommensgruppen ist dies ein weiter Rückschlag für Mieter:innenstadt Berlin.
„Wir fordern den Senat auf, einen Mietenstopp bei den LWU zu verhängen, eine neue Kooperationsvereinbarung zu verhandeln und dabei endlich Sozialverbände und Mieter:innenvereine mit einzubeziehen!“
16.10.2024
17.10.2024