Pressemitteilung Nr. 28/24
Der Berliner Mieterverein (BMV) ist enttäuscht über den Änderungsentwurf zur Neuen Wohngemeinnützigkeit, der heute in der Anhörung zum Jahressteuergesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert wird. „Jahrelang haben Mieter:innenorganisationen und Gewerkschaften an einem zeitgemäßen Modell für die Neue Wohngemeinnützigkeit gearbeitet. Umso größer war die Freude, als sie im Koalitionsvertrag der Ampel verankert wurde“, erklärt Dr. Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „Doch was nun vorgelegt wurde, ist eine Farce – mehr preiswerter Wohnraum wird so nicht entstehen.“
Im Gesetzentwurf findet sich lediglich ein knapper Verweis auf die „vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen“ (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 27 AO), ohne dass konkrete Maßnahmen zur Mietpreisbegrenzung oder Förderinstrumente für gemeinnützigen Wohnraum geregelt sind. Damit bleibt die Neue Wohngemeinnützigkeit nach Ansicht des BMV weit hinter den Erwartungen und Anforderungen zurück.
„Weder Begrenzungen der Miethöhen noch Fördermittel für den Ankauf oder Bau dauerhaft mietpreisgebundener Wohnungen werden geregelt“, kritisiert Hamann-Onnertz. Allein mit Steuererleichterungen wird man kaum Akteure für die Neue Wohngemeinnützigkeit gewinnen, da viele der gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen längst Steuererleichterungen haben. „Hier wären deutlich bessere Anreize wie z.B. eine bevorzugte Berücksichtigung bei Grundstücksvergaben oder auskömmliche Investitionszuschüsse notwendig, um den gemeinwohlorientierten Wohnungsbau zu fördern“, stellt Hamann-Onnertz klar.
Das ursprüngliche Konzept der Neuen Wohngemeinnützigkeit, die gemeinsam vom Berliner Mieterverein, dem Deutschen Mieterbund und weiteren Institutionen entwickelt wurde, zielte auf eine nachhaltige und sozial gerechte Wohnraumbewirtschaftung ab. Geplant waren unter anderem dauerhafte preisgünstige Mieten bis zu 20 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, Gewinnbeschränkungen für die Vermögenssicherung, sowie eine gezielte Förderung für Neubau und energetische Sanierungen. „Das aktuelle Konzept ist nicht nur knapp daneben, sondern meilenweit entfernt von dem, was nötig ist, um die angespannte Wohnungssituation zu entschärfen“, so Hamann-Onnertz.
Der Berliner Mieterverein fordert die Bundesregierung auf, ein eigenes Gesetz für die Neue Wohngemeinnützigkeit vorzulegen. Es muss klare Kriterien für gemeinnützige Wohnungsunternehmen festlegen, wie etwa eine Begrenzung der Miethöhe, Beschränkungen bei der Gewinnausschüttung, Verkaufsverbote und die Sicherung von Rücklagen für die Instandhaltung.
„Ein Gesetzeskonzept liegt der Bauministerin längst vor. Erst kürzlich wurde dieses auf die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Es ist Zeit, diese Vorschläge ernsthaft umzusetzen“, fordert Hamann-Onnertz.
7.10.2024
17.10.2024