Pressemitteilung Nr. 7/25
Am 10. Februar 2025 startet ein wichtiges Projekt für den Mieterschutz in Berlin:
Gemeinsam mit den Berliner Bezirken Neukölln, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow setzt sich der Berliner Mieterverein (BMV) gegen die Folgen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Eigenbedarfskündigungen ein. Die Auftaktveranstaltung richtet sich an engagierte Initiativen, bedrohte Mieter:innen sowie an eine breite Öffentlichkeit. Ziel ist es, über bestehende Rechte zu informieren, vor allem aber Druck auf die Bundes- und Landespolitik aufzubauen.
„Wir haben seit 2022 rund 5.000 Mitglieder beraten, die von Eigenbedarfskündigungen betroffen sind – leider mit steigender Tendenz“, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer im BMV. Nicht eingerechnet ist die sicher hohe Dunkelziffer derjenigen unter unseren fast 150.000 Mitgliederhaushalten, die sich gegen eine solche Kündigung oder gar Räumungsklage nicht zur Wehr setzen, das heißt keine Beratungsstelle aufsuchen. Hochgerechnet auf die rund 1,5 Millionen Berliner Miethaushalte, wird die dahintersteckende Dramatik dieser Verdrängungskündigungen erst recht deutlich“, so Bartels.
Ein wachsendes Problem: Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung
Seit Jahrzehnten ist die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum eine tickende Zeitbombe in Berlin. Trotz der Kündigungssperrfrist von zehn Jahren sind immer mehr Mieter:innen von Eigenbedarfskündigungen betroffen – oft mit vorgeschobenen Gründen. Besonders betroffen sind jene, die sich gegen überhöhte Mieten zur Wehr setzen. Der BMV sieht hier dringenden Handlungsbedarf und adressiert zum Projektstart sowohl den Bundes- als auch den Landesgesetzgeber mit einem Forderungspapier.
„Ein existenzielles Problem für die meisten Mieter:innen, die große Unsicherheit beginnt bereits mit der Umwandlung“, erklärt Bartels. „Zum Projektstart legen wir daher ein erstes Forderungspapier vor. Unsere Erfahrungen in der Rechtsberatung und das Erfahrungswissen engagierter Initiativen werden den Forderungskatalog sicher noch erweitern und vertiefen.“
Zentrale Forderungen des Berliner Mietervereins:
- Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen nach Erwerb: Wer eine bereits bewohnte Wohnung kauft, sollte jedenfalls in angespannten Wohnungsmärkten nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen seinen Eigenbedarf geltend machen können.
- Ausweitung der Kündigungssperrfrist auf alle Weiterverkäufe: Eigenbedarfskündigungen durch Wohnungskäuferinnen sollten generell erst nach einer Karenzzeit von drei Jahren, bei angespannter Wohnraumsituation in Ballungsgebieten erst nach zehn Jahren erlaubt sein. Die jeweilige Restlaufzeit muss auch für die Mieterinnen und Mieter gelten, die erst nach Umwandlung und Beginn der Karenzzeit einen Mietvertrag abschließen.
- Schutzregelung im Berliner Landesrecht: Der Berliner Senat sollte per Landesrecht anordnen, dass auf Eigenbedarf gestützte Räumungsurteile solange nicht vollstreckt werden dürfen, wie räumungspflichtige Mieterinnen und Mieter unverschuldet keinen zumutbaren Ersatzwohnraum finden.
Weitere Forderungen werden in der Auftaktveranstaltung am kommenden Montag erläutert und diskutiert.
Aufruf zur Teilnahme:
Die Auftaktveranstaltung für das Projekt „Wohnungsnot stoppen – gegen Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen“ am 10. Februar 2025 bietet betroffenen Mieter:innen die Möglichkeit, sich über ihre Rechte zu informieren und gemeinsam Strategien gegen unfaire Eigenbedarfskündigungen zu entwickeln. Vertreter:innen der Bezirke und des Berliner Mietervereins werden das Projekt vorstellen und über die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen sprechen. Das Projekt soll über das gesamte Jahr und auch darüber hinaus fortgeführt werden.
Veranstaltungsdetails für die Auftaktveranstaltung:
Datum: Montag, den 10. Februar 2025
Ort: Kiezraum auf dem Dragonerareal, Obentrautstraße 19-21, 10963 Berlin-Kreuzberg
Uhrzeit: 18.00 bis 21.00 Uhr
Anmeldung unter: https://www.baustelle-gemeinwohl.de/veranstaltung/start-wohnungsnot-durch-umwandlung-und-eigenbedarfskundigungen-stoppen
Berlin, 06. Februar 2025
10.02.2025