ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Pressemitteilung Nr. 24/20
„Die heutige Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshof zur Gesetzesvorlage über ein Mietdeckelgesetz, das per Volksbegehren zur Anwendung kommen sollte, halten wir für falsch“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die Entscheidung ist im Übrigen kein Präjudiz für das Bundesverfassungsgericht und schon gar nicht für den Berliner Verfassungsgerichtshof. Beide Gerichte müssen sich wegen Verfassungsbeschwerden von Eigentümern und Normenkontrollklagen von CDU- und FDP-Abgeordneten mit dem längst in Kraft getretenen Berliner Mietendeckelgesetz beschäftigen.
„Trotz der heutigen Entscheidung bleiben wir optimistisch, dass der Berliner Mietendeckel Bestand behält“, so Wild. Entscheidungen sind bis zum Ende des Jahres aber nicht zu erwarten.
Sollte auch der Berliner Deckel wegen der Gesetzgebungskompetenz nicht der verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten, dann wären Bundesregierung und Bundestag am Zug, endlich wirksamere Schutzinstrumente gegen Mieterhöhungen zu verabschieden.
29.10.2023