Pressemitteilung Nr. 13/25
„Mit einem Anstieg der mittleren Angebotsmieten um 12,5 Prozent auf 15,74 EUR7m² innerhalb eines Jahres und Angebotsmieten von 20 EUR/m² in der Innenstadt hat Berlin endgültig seinen Ruf als Stadt mit günstigen Mieten eingebüßt“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Der neue IBB-Wohnungsmarktbericht 2024 zeichnet ein alarmierendes Bild des Berliner Woh-nungsmarktes. Besonders problematisch ist der große Abstand zwischen den Angebotsmieten und der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete im Bestand. Dieser Abstand bedeutet für Haushalte mit geringeren Einkommen faktisch einen Umzugsstopp, ein Wohnungswechsel ist kaum noch möglich. Das bestätigen auch die Zahlen zur erneut gesunkenen Umzugsfluktuation.
„Überwiegende Angebotsmieten von 20 EUR/m² in der Innenstadt können sich die meisten Berliner:innen mit einem Haushaltsmedianeinkommen von 2.575 EUR pro Monat schlichtweg nicht leisten, so Wibke Werner, „wer diesen Menschen das Recht auf Wohnen in der Innenstadt abspricht, bedient sich populistischer Botschaften, die für die Lösung der Wohnungsmarktkrise keinen Beitrag leisten“.
Die Genehmigungen von rund 5.000 Sozialwohnungen im vergangenen Jahr sind zu begrüßen, aber bei weitem nicht ausreichend. Mit einem Anteil von nur einem Drittel an den gesamten Genehmigungen bleibt der geförderte Wohnungsbau hinter dem Bedarf zurück. Gleichzeitig verschwinden täglich günstige Wohnungen vom Markt, weil sie in Eigentumswohnungen umgewandelt oder hochpreisig neu vermietet werden – häufig in fragwürdigen Geschäftsmodellen oder möblierten Kurzzeitvermietungen, um bestehende Gesetze zu umgehen.
„Einmal mehr zeigt sich, dass Neubau allein nicht zur Entspannung des Wohnungsmarktes führen wird – denn so schnell kann gar nicht gebaut werden, wie täglich günstige Wohnungen vom Markt verschwinden“, warnt Wibke Werner. Neben dem Neubau braucht es dringend wirksame Mietenregulierung. Die Mietpreisbremse, die Ende 2025 auszulaufen droht, muss nicht nur entfristet, sondern auch konsequent durchgesetzt werden. Länder und Kommunen müssen über eine Länderöffnungsklausel im Bund die Möglichkeit erhalten, mit Instrumenten wie dem Mietendeckel auf die Wohnungsnotlagen vor Ort zu reagieren.
Ein Fortschritt konnte mit dem umfassenden Umwandlungsvorbehalt nach § 250 BauGB erzielt werden, der die Aufteilung von Miet- in Eigentumswohnungen deutlich eingeschränkt hat. Doch auch dieser Schutz droht 2025 auszulaufen. „Wir fordern Bundesregierung und Bundestag auf, die Entfristung des Umwandlungsvorbehalts schnellstmöglich zu beschließen, umwandlungswillige Eigentümer:innen stehen bereits in den Startlöchern“, so Werner.
Der IBB-Wohnungsmarktbericht zeigt eindrücklich, dass Berlin den sozialen Kipppunkt bereits überschritten hat. Über 100.000 Menschen sind in den vergangenen zehn Jahren an den Stadt-rand gezogen – viele davon aus der Innenstadt verdrängt. Die meisten Zuziehenden sind jung, kommen aus dem Ausland und verfügen über keine hohen Einkommen.
„Der Berliner Senat ist gut beraten, nicht nur auf die Neubau-Karte zu setzen, sondern dem Schutz noch preisgünstiger Wohnungen ebenso große Priorität einzuräumen“, mahnt Wibke Werner.
Der Berliner Mieterverein fordert ein umfassendes wohnungspolitisches Maßnahmenpaket, das die Priorität des bezahlbaren Wohnungsneubaus ebenso umfasst wie eine effektive Mietenregulierung und ein umfassendes Sozialprogramm zur besseren Wohnraumverteilung.
Berlin, 7. März 2025
07.03.2025