Pressemitteilung Nr. 64/21
„Wir begrüßen, dass die neue Berliner Landesregierung dem Wohnungswesen eine sehr hohe Priorität einräumen will“, erklärte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Daher freuen wir uns über viele gute Ansätze zu einer ökologischen, klimaneutralen und sozialen Stadtentwicklung. So findet eine veränderte Prioritätensetzung hin zu Umbau und Erweiterung gegenüber Abriss und Neubau unsere ungeteilte Zustimmung. Auch das geplante Wohnraumschutzgesetz lässt hoffen.“
Allerdings wird es gerade im Hinblick auf die sozialverträgliche Mietengestaltung im Wohngebäudebestand ohne die Unterstützung des Bundes schwierig werden. Der Berliner Mieterverein unterstützt die neue Landesregierung bei all ihren mietenpolitischen Forderungen an den Bund, warnt aber vor allzu großem Optimismus. Schließlich hat die FDP kürzlich bei den Ampelverhandlungen zu guter Letzt auch eine Länderöffnungsklausel für das Mietpreisrecht verhindert.
Die Neubaupläne der Landesregierung halten wir trotz vieler Klimaschutzauflagen für nicht vereinbar mit den Klimaschutzzielen im Gebäudebereich. Die Zielzahl von generell 200.000 Neubauwohnungen ist auch nicht bedarfsgerecht. Ohne erkennbaren Anlass wurde die im STEP Wohnen von der scheidenden Landesregierung anvisierte Neubaunotwendigkeit von noch 130.000 Wohnungen bis 2030 drastisch erhöht. Wie sich die Bevölkerungszahlen entwickeln, ist wegen der Corona-Pandemie aber völlig unklar. Der Anteil von 25.000 neuen Sozialwohnungen bei 100.000 Neubauwohnungen in dieser Legislatur insgesamt ist nicht hinreichend. „Wir empfehlen daher, die Neubauziele mit einem realistischen und klimapolitisch zu rechtfertigenden Maß zu versehen und dabei eine „Gemeinwohlquote“ inklusive Sozialwohnungen von 70 % anzustreben“, so Wild.
29.11.2021